Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestalten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, die Außengastronomieflächen im Nordend anwohnerfreundlicher zu gestalten, indem deren Betrieb nur bis 23:00 Uhr genehmigt wird. Dies soll Konflikte zwischen Anwohnern und Gastronomiebetrieben reduzieren und die Nachtruhe der Bürgerinnen und Bürger schützen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat aufzufordern den Betrieb von Außengastronomieflächen in gemischt genutzten Gebieten im Nordend nur noch bis 23:00 Uhr zu genehmigen. Ausnahmegenehmigungen sollten nur jährlich befristet erteilt werden und bei Anwohnerbeschwerden wieder entzogen werden.
Nach Auslauf der Corona-Regelungen im Bereich der Außengastronomie sollten Zelte, Überdachungen und Heizpilze nicht mehr gestattet werden.
Begründung
Es gibt immer wieder Konflikte zwischen Anwohnerschaft und Gastronomiebetrieben im Nordend. Dabei fühlen sie Bürgerinnen und Bürger oft in der unschönen Situation sich ihre eigentlich gesetzlich garantierte Nachtruhe ab 22:00 Uhr gegenüber gastronomischen Betrieben "erstreiten" zu müssen. Für sie ist es kaum nachvollziehbar, dass sie eine Außengastronomie vor ihrer Haustür ohne Auflagen erdulden müssen und erst durch ein aufwändiges Verfahren ihr Recht auf Nachtruhe erlangen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2022Sie sind hierOFOF 256/3Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2022OAOA 190Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestaltenAnregung
- 10. Oktober 2022STST 2325Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestaltenStellungnahme
- 6. März 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 614Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD