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Sachstand Radwegekonzept an Grundnetzstraßen

Vorlagentyp: STMagistrat
Vorlage
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231

Betreff: Sachstand Radwegekonzept an Grundnetzstraßen Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 08. Mai 2017, ST 830, zugesagte Aufnahme in ein Arbeitsprogramm bezieht sich auf die Berücksichtigung der genannten Straßenabschnitte im Rahmen von anstehenden Planungen bzw. Baumaßnahmen. In der Regel sind im Zuge der Neumarkierung von Fahrbahnführungen für den Radverkehr auch Demarkierungen von Bestandsflächen notwendig, die ohne begleitende Erneuerung der Fahrbahndecke zu sogenannten "Phantom-Markierungen" führen würden, die aus Verkehrssicherheitsgründen möglichst zu vermeiden sind. Aus diesem Grund werden konzeptionell bei der Umsetzung einer Neumarkierung möglichst ohnehin anstehende Deckenerneuerungen oder auch weitreichendere Umbaumaßnahmen genutzt. Gerade auf der Mainzer Landstraße hat sich zudem gezeigt, dass bei älteren Fahrbahndecken mit Unebenheiten umgegangen werden muss, welche sowohl das Aufbringen der Markierungen erschweren, als auch hinsichtlich des Fahrkomforts zu Einbußen insbesondere im Bereich von Schutzstreifen führen (Rütteln und Pfützenbildung). Aus diesem Grund soll die Decke westlich des Platzes der Republik in den kommenden Jahren saniert werden. Zwischen Galluswarte und Schmidtstraße wird im Jahr 2018 ein Angebot für den Radverkehr markiert. Aktuelle Untersuchungen haben ergeben, dass es hinsichtlich der Verkehrsabwicklung im Bereich Baseler Platz ohne große bauliche und verkehrliche Eingriffe möglich ist, dem Radverkehr in Ost-West- und West-Ost-Richtung Angebote über den Platz hinweg anbieten zu können. Demnach wird es möglich sein, die vom Ortsbeirat angeregten Radfahr- bzw. Schutzstreifen auf den Fahrbahnen der Wilhelm-Leuschner- und Gutleutstraße auftragen zu können. Für die Ummarkierung der Gutleutstraße im Bahnhofsviertel soll eine für nächstes Jahr vorgesehene Fahrbahndecken-Sanierung genutzt werden. Gleichzeitig ist für den in der Anregung an den Magistrat vom 01. November 2016, OM 769, angefragten Abschnitt der Gutleutstraße vorgesehen, in Fahrtrichtung stadteinwärts zwischen "Am Elektrizitätswerk" und Basler Platz ebenfalls Radfahr- bzw. Schutzstreifen zu markieren sowie in der Gegenrichtung vom Baseler Platz bis zur Hafenstraße. Auf der Berliner Straße läuft derzeit eine grundsätzliche Umgestaltung der Verkehrsanlagen im Zuge der Neubebauung des Bundesrechnungshof-Areals. In diesem Rahmen werden für beide Richtungen auch im Abschnitt zwischen Willy-Brandt-Platz und Kornmarkt Schutzstreifen entstehen. Aufgrund der umfangreichen Hochbaumaßnahmen im Bereich der Neuen Mainzer Straße mit den notwendigen Einschränkungen auf der Fahrbahn ist eine grundlegende Neuaufteilung des Straßenquerschnitts erst nach Abschluss der Bauarbeiten möglich. Für den weiterführenden Straßenzug Hochstraße - Bleichstraße bietet sich ebenfalls eine Neuaufteilung an. Hierzu bedarf es noch weiterer Untersuchungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Februar 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2878 — Direktanregung vom 13. März 2018.

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