Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken!
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Notwendigkeit einer Genehmigung zur Umwandlung in Wohnungseigentum hingewiesen, um Verdrängung entgegenzuwirken. Die Genehmigung wurde erteilt, da der Eigentümer sich verpflichtet hat, die Wohnungen nur an Mieter zu veräußern. Dies soll den Schutz der Mieter gewährleisten.
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Hebelstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Illegales Parken vor der Hebelstraße 2326.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Hebelstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Seit dem 01.06.2020 bedarf die Umwandlung in Wohnungseigentum einer Genehmigung nach der Umwandlungsgenehmigungsverordnung (UmWaGenV) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB), wenn das betreffende Gebäude ganz oder teilweise Wohnzwecken dient und im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung liegt. Das Baugesetzbuch regelt in § 172, unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung zu erteilen ist, dies bedeutet, der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung, wenn sich dieser im Rahmen der bestehenden Milieuschutzsatzung bewegt. Entsprechende Verfahren werden bei der Bauaufsicht geführt. Die Genehmigungen werden - unabhängig von dem Vorliegen einer Abwendungsvereinbarung - nur dann erteilt, wenn die Vorgaben des Milieuschutzes eingehalten werden.
Bei der Bauaufsicht Frankfurt am Main wurde vom Investor ein Antrag nach der UmWaGenV gestellt, der für das geplante Vorhaben ausreichend ist.
Die Umwandlungsgenehmigung wurde am 15.03.2023 erteilt. Der Eigentümer hat einen Genehmigungsanspruch erzielt, da er sich verpflichtet hat, innerhalb von sieben Jahre nur an Mieter zu veräußern. Ebenfalls wurde das Grundbuchamt ersucht, eine Veräußerungsbeschränkung in alle Wohnungsgrundbücher einzutragen. Sollte eine Wohnung verkauft werden, ist demnach eine Veräußerungsgenehmigung bei der Bauaufsicht zu beantragen, bei welcher geprüft wird, ob die Wohnung an Mieter veräußert werden soll.
Der Magistrat bittet um Beachtung, dass es sich bei den Milieuschutzsatzungen und den in diesen verankerten Vorkaufsrechten um ein rein baurechtliches Instrument handelt. Daher wurden auch in Vereinbarungen zur Abwendung des Vorkaufsrechts keine Inhalte aufgenommen, die direkte mietrechtliche Auswirkungen haben. Zum Schutz von Wohnungsmietern hat der Magistrat beim Amt für Wohnungswesen die Stabstelle Mieterschutz eingerichtet, deren Kontaktdaten über den Internetauftritt www.frankfurt-mieterschutz.de abrufbar sind. Dort wird man die betroffenen Mieter unmittelbar über zur Verfügung stehende Abwehrmittel informieren und mögliche weitere Schritte darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2023OFOF 490/3Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. März 2023OMOM 3805Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken!Direktanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 2299Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab