Nutzung des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße durch einen Zirkus
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 228
Betreff: Nutzung des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße durch einen Zirkus Der Zirkus hält sich ohne Genehmigung auf dem Gelände des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage auf. Der Zirkus weigert sich, das Gelände zu verlassen. Ein geeignetes Ersatzgelände konnte nicht angeboten werden. Um zu verhindern, dass der Zirkus andere öffentliche Grünflächen besetzt, wurde in Anwesenheit des Ortsvorstehers eine mündliche Duldung bis zum 31.03.2012 ausgesprochen. Der Zirkus hat zugesagt, die Fläche bis zu diesem Zeitpunkt zu verlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 20. August 2011OFOF 73/10Nutzung des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße durch einen ZirkusOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011VV 149Nutzung des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße durch einen ZirkusAnfrage
- 6. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 228Nutzung des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße durch einen ZirkusStellungnahme
- 1. November 2012OFOF 353/10Nutzungserlaubnis Winterquartier Zirkus KrämaniOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab