Nutzung des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße durch einen Zirkus
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Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 149 entstanden aus Vorlage: OF 73/10 vom 20.08.2011
Betreff: Nutzung des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße durch einen Zirkus Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie lange der Eckenheimer Festplatz an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße noch von einem Zirkus dauergenutzt wird.
Begründung: Der Platz wird seit circa zehn Monaten von einem Zirkus genutzt. In den vergangenen Jahren wurde der Platz von der Stadt Frankfurt in der kalten Jahreszeit jeweils einem Zirkus als Winterquartier zur Verfügung gestellt. Seit dem Jahr 2011 stehen die Wagen nun bereits das ganze Jahr auf dem Platz. Es finden auch keine Aufführungen dort statt. Auf Nachfrage vor einigen Wochen bei dem zuständigen Amt, wurde etwa sinngemäß mitgeteilt, der Zirkus weigere sich sein Quartier zu verlassen und die Stadt hätte bis jetzt kein adäquates Ersatzquartier finden können. Es wurde ferner bestätigt, dass dem Zirkus weder für die Winternutzung noch für andere Zeiten ein Nutzungsentgelt abverlangt würde. Der Magistrat wird um eine baldige Lösung des Problems gebeten, damit der Platz wieder der Allgemeinheit zugänglich gemacht und auch seiner Zweckbestimmung als Festplatz zugeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2011OFOF 73/10Nutzung des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße durch einen ZirkusOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011Sie sind hierVV 149Nutzung des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße durch einen ZirkusAnfrage
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 228Nutzung des Festplatzes an der Gebrüder-Hommel-Anlage/Hügelstraße durch einen ZirkusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen