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Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: STMagistrat
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Nutzung von Schulturnhallen durch Vereine im Ortsbezirk 1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hallen stark nachgefragt sind und die Nutzung durch Vereine nur eingeschränkt möglich ist. Ziel ist es, die Nutzung der Hallen für den Vereinssport zu optimieren und die Bedürfnisse der Vereine zu berücksichtigen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

  1. Im Frankfurter Ortsbezirk 1 werden aktuell 9 Schulturnhallen von über 20 Vereinen außerhalb der Schulöffnungszeiten genutzt. Es gibt vereinzelt freie Zeiten in den Schulturnhallen der Stadtteile Bahnhofsviertel, Europaviertel und Innenstadt. Diese werden jedoch als Überhangzeiten benötigt, um beispielsweise Sperrzeiten in anderen Hallen und Stadtteilen abzudecken, die durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen entstehen. Derzeit wird eine Halle als Unterkunft für Flüchtende genutzt. Für die hiervon betroffenen Vereine werden freie Zeiten an anderen Schulturnhallen oder in anderen Stadtteilen benötigt. Gemäß Magistratsbeschluss steht die Zeit von 17.30 Uhr bis 22.00 Uhr vorrangig Frankfurter Turn- und Sportvereinen für die Nutzung zur Verfügung. Eine anderweitige Nutzung bedarf der Abstimmung mit der Sportstättenvergabe.
  2. Die genannten Stadtteile gehören zu den begehrten Stadtteilen für den Vereinssport. Den Magistrat erreichen regelmäßig weitere Anfragen für Trainingsbedarfe in diesen Bereichen. Diese Bedarfe können schon jetzt nur vereinzelt abgedeckt werden.
  3. Folgende Schulen im Ortsbezirk 1 nutzen Vereinshallen oder Vereinsgelände: Grundschule im Europaviertel, Falkschule und Günderrodeschule. Über die Nutzung von Vereinshallen oder Vereinsgelände im Ortsbezirk 1 durch andere städtische Kindereinrichtungen liegen dem Magistrat keine Informationen vor.
  4. Art und Umfang der zwischen den Schulen im Ortsbezirk 1 und den Vereinen bestehender Kooperationen sind dem Magistrat nicht bekannt. Die Schulen schließen solche Kooperationen selbständig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2022OFOF 369/1Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. März 2022VV 346Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1Anfrage
  3. 30. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    STST 2274Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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