Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Prüfung der Nutzung von Schulturnhallen durch Vereine im Ortsbezirk 1. Ziel ist es, einen Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten und Kapazitäten zu erhalten, um die Bewegungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu verbessern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
- Wie viele Schulturnhallen im Ortsbezirk 1 werden außerhalb der Schulzeiten von Vereinen genutzt? Auflistung nach Nutzern und Zeiten bitte.
- Gibt es darüber hinaus weitere Anfragen von Vereinen nach Nutzungsmöglichkeiten von Schulturnhallen? Gibt es für weitere Nutzer freie Kapazitäten?
- Welche Schulen und städtischen Kindereinrichtungen im Ortsbezirk 1 nutzen Vereinshallen oder Vereinsgelände für ihr Sport- und Bewegungsangebot?
- Welche Kooperationen bestehen im Ortsbezirk zwischen Schulen und Vereinen?
Begründung
Gerade in der aktuellen Situation haben viele Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, zu wenig Bewegung. Ein aktueller Überblick über die Angebote von Vereinen in den Schulturnhallen und über eventuell freie Kapazitäten wäre daher wichtig, um zu prüfen ob noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2022Sie sind hierOFOF 369/1Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022VV 346Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1Anfrage
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 2274Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme