Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen zur Nutzung von Schulturnhallen durch Vereine im Ortsbezirk 1 bereitzustellen. Dies ist wichtig, um die Bewegungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu verbessern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie viele Schulturnhallen im Ortsbezirk 1 werden außerhalb der Schulzeiten von Vereinen genutzt? Auflistung nach Nutzern und Zeiten bitte.
- Gibt es darüber hinaus weitere Anfragen von Vereinen nach Nutzungsmöglichkeiten von Schulturnhallen? Gibt es für weitere Nutzer freie Kapazitäten?
- Welche Schulen und städtischen Kindereinrichtungen im Ortsbezirk 1 nutzen Vereinshallen oder Vereinsgelände für ihr Sport- und Bewegungsangebot?
- Welche Kooperationen bestehen im Ortsbezirk zwischen Schulen und Vereinen?
Begründung
Gerade in der aktuellen Situation haben viele Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, zu wenig Bewegung. Ein aktueller Überblick über die Angebote von Vereinen in den Schulturnhallen und über eventuell freie Kapazitäten wäre daher wichtig, um zu prüfen ob noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2022OFOF 369/1Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022Sie sind hierVV 346Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1Anfrage
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 2274Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20