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Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen zur Nutzung von Schulturnhallen durch Vereine im Ortsbezirk 1 bereitzustellen. Dies ist wichtig, um die Bewegungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie viele Schulturnhallen im Ortsbezirk 1 werden außerhalb der Schulzeiten von Vereinen genutzt? Auflistung nach Nutzern und Zeiten bitte.
  2. Gibt es darüber hinaus weitere Anfragen von Vereinen nach Nutzungsmöglichkeiten von Schulturnhallen? Gibt es für weitere Nutzer freie Kapazitäten?
  3. Welche Schulen und städtischen Kindereinrichtungen im Ortsbezirk 1 nutzen Vereinshallen oder Vereinsgelände für ihr Sport- und Bewegungsangebot?
  4. Welche Kooperationen bestehen im Ortsbezirk zwischen Schulen und Vereinen?

Begründung

Gerade in der aktuellen Situation haben viele Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, zu wenig Bewegung. Ein aktueller Überblick über die Angebote von Vereinen in den Schulturnhallen und über eventuell freie Kapazitäten wäre daher wichtig, um zu prüfen ob noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2022OFOF 369/1Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. März 2022Sie sind hier
    VV 346Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1
    Anfrage
  3. 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 2274Schulturnhallennutzung durch Vereine im Ortsbezirk 1Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 14 · 04.10.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20

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