Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Entfernung abgemeldeter Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen. Es wird ein Verfahren beschrieben, das die Städtische Verkehrspolizei zur Durchführung von Sonderkontrollen anweist und die Schritte zur Entfernung solcher Fahrzeuge festlegt. Ziel ist es, die Ordnung auf den Parkplätzen zu verbessern und abgemeldete Fahrzeuge effizient zu entfernen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Städtische Verkehrspolizei Sonderkontrollen vornimmt. Unabhängig davon gilt folgende Verfahrensweise: Sofern abgemeldete Fahrzeuge von Bürger_innen oder anderen beteiligten Personen, insbesondere der Städtischen Verkehrspolizei, der Stadtpolizei oder der Landespolizei gemeldet werden, wird die Entfernung des Fahrzeuges angestoßen durch eine sogenannte Beseitigungsverfügung. Sollte fünf Tage nach Zustellung dieser Verfügung keine Reaktion der betroffenen Person erfolgen, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Sollte das Fahrzeug nachweislich verkauft worden sein, muss das vorgenannte Verfahren wiederholt werden. Wenn wiederum fünf Tage nach Zustellung einer erneuten Beseitigungsverfügung keine eigenständige Entfernung durch die betroffene Person erfolgt, wird das Fahrzeug entfernt. Falls sich die betroffene Person im Ausland aufhält, verlängert sich die Bearbeitungsdauer erfahrungsgemäß. Zustellung und Rücklauf nehmen dann oftmals 8 bis 12 Wochen in Anspruch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2021OFOF 61/15Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. September 2021OMOM 610Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernenDirektanregung
- 13. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2246Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab