Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236
Betreff: Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße Der Anregung wird entsprochen. Die angesprochene Lichtsignalanlage wurde bereits in die Liste der mit Blindenakustik nachzurüstenden Anlagen aufgenommen. Über den Zeitpunkt der Umsetzung kann derzeit keine Aussage getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2017OFOF 133/16Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/MarktstraßeOrtsbeiratsantrag · WBE
- 12. September 2017OMOM 2102Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/MarktstraßeDirektanregung
- 20. November 2017Sie sind hierSTST 2236Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/MarktstraßeStellungnahme
- 3. Juni 2019OFOF 249/16Blindenampel Vilbeler Landstraße/MarktstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 18. Juni 2019OMOM 4834Blindenampel Vilbeler Landstraße/MarktstraßeDirektanregung
- 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 1794Blindenampel Vilbeler Landstraße/MarktstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab