Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A 5-Ausbau stoppen
Zusammenfassung
Der Magistrat spricht sich gegen den 10-streifigen Ausbau der A 5 aus und hat seine ablehnende Haltung dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr mitgeteilt. Ziel ist es, den dringend erforderlichen Lärmschutz für den bereits 8-streifig befahrenen Abschnitt zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat hat gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr die grundsätzlich ablehnende Haltung zu einem 10-streifigen Ausbau der A 5 zum Ausdruck gebracht. Für den faktisch bereits 8-streifig befahrenen Abschnitt zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz ist zu einem entsprechenden regulären Ausbau Zustimmung signalisiert worden, damit durch die Autobahn GmbH der dringend erforderliche Lärmschutz verpflichtend errichtet wird. Zu
- Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zugesagt, die ablehnende Haltung der Stadt Frankfurt am Main in eine Gesamtbetrachtung aller Aspekte einbeziehen zu wollen. Der Magistrat hat aber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung der Bundesregierung zu den Ergebnissen der laufenden Bedarfsplanüberprüfung. Maßgeblich ist letztlich die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Rahmen einer Novellierung des Fernstraßenausbaugesetzes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2023OFOF 843/1Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A5-Ausbau stoppenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2023OAOA 355Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A 5-Ausbau stoppenAnregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 2233Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A 5-Ausbau stoppenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab