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Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A 5-Ausbau stoppen

Vorlagentyp: OA
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, den geplanten Ausbau der A 5 abzulehnen, um die Lebensqualität der Anwohner zu schützen und den Klimazielen Rechnung zu tragen. Die Entscheidung soll sicherstellen, dass der Ausbau nicht in zukünftige Verkehrsplanungen aufgenommen wird.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Auch die Menschen im Ortsbezirk 1 sind vom geplanten Ausbau der A 5 durch mehr Lärm, Abgase und zunehmenden Verkehr über die Anschlussstellen Westhafen und Westkreuz/Messe betroffen.

Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Der geplante Ausbau der A 5 zwischen Goldstein/Niederrad und dem Bad Homburger Kreuz wird abgelehnt.
  2. Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass der Ausbau der Autobahn A 5 nicht in den neu zu erstellenden Bundesverkehrswege- und mobilitätsplan 2040 aufgenommen wird und nicht als vordringliche Maßnahme im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 weiterverfolgt wird.

Begründung

Im Interesse der Anwohnenden entlang der A 5 muss auf den Ausbau der Autobahn um weitere Fahrspuren verzichtet werden. Die Annahme, der Verkehr drohe ohne einen Ausbau "zusammenzubrechen", ist durch belastbare Fakten nicht belegt. Vielmehr führen mehr Fahrspuren auch zu mehr Pkw- und Lkw-Verkehr. Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und damit der Zunahme von Fahrzeugbewegungen noch zunehmen würde. Statt eines monströsen Ausbaus der A 5 sollte der Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Streckenabschnitte verbessert werden. Außerdem verträgt sich eine Zunahme des Autoverkehrs, der ein Viertel aller Umweltbelastungen bundesweit ausmacht, nicht mit den Klimaschutzzielen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Hierzu hat auch das Bundesverfassungsgericht der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 basiert auf veralteten Erkenntnissen und Erhebungen und muss an die geänderten Gegebenheiten und Realitäten - wie Klimakrise, veränderte Arbeitswelten, Verlagerung des Güterlastverkehrs auf die Schiene, veränderte Lebensgewohnheiten und nachhaltigeres Mobilitätsverhalten der Menschen angepasst und entsprechend geändert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2023OFOF 843/1Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A5-Ausbau stoppenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Mai 2023Sie sind hier
    OAOA 355Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A 5-Ausbau stoppen
    Anregung
  3. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 2233Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A 5-Ausbau stoppenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 18 · 12.06.2023
TO I, TOP 31
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 355 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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