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Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Einführung von Sondernutzungserlaubnissen für E-Scooter im öffentlichen Raum, um das wilde Abstellen zu verhindern und gefährliche Situationen zu vermeiden. Ziel ist es, feste Abstellflächen zu schaffen und bestimmte Bereiche für E-Scooter auszuschließen, um eine nachhaltige Lösung für alle Verkehrsteilnehmer zu finden.

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Stellungnahme des Magistrats

Mit dem Urteil des OVG Münster vom 20.11.2020 (11 B 1459/20) wurde das Abstellen von Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung eingestuft. Dieses Urteil ist nach Prüfung der Stadt Frankfurt am Main auch auf das Abstellen der E-Scooter anwendbar. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Magistrat derzeit die erwähnte Sondernutzungserlaubnis mit einem Auflagenkatalog (gemäß Hessischem Straßengesetz und der Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main) für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Mit der Sondernutzungserlaubnis soll zukünftig das "wilde Abstellen" der Roller verhindert und somit gefährlichen Situationen vorgebeugt werden. Es ist außerdem vorgesehen, bestimmte Bereiche des öffentlichen Raums für das Abstellen und Befahren der E-Scooter auszuschließen und sukzessiv feste Abstellflächen für die E-Scooter im Stadtgebiet auszuweisen. Es ist zunächst beabsichtigt, in den Nebenstraßen der Fußgängerzonen im Innenstadtbereich mit der Ausweisung der Abstellflächen zu beginnen. Dies geschieht auf der Basis einer gesamtstädtischen Betrachtungsweise; isolierte Angaben für einzelne Ortsbezirke sind zum jetzigen Stand daher nicht möglich. Der Magistrat strebt an, auf diesem Weg eine nachhaltige und vernünftige Lösung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2021OFOF 111/10Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 7. September 2021OMOM 634Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10Direktanregung
  3. 13. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 2231Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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