Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, dass der Magistrat geeignete Flächen im Ortsbezirk 10 prüft, um E-Scooter Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Dies soll dazu beitragen, die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen zu unterbinden und die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 10 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung, als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden. Ziel muss sein, dass damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann.
Begründung
Es soll in Frankfurt derzeit über 7000 E -Scooter geben, die gewerblich zur Nutzung angeboten werden. Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 10 sind für viele Verkehrsteilnehmer*innen gefährlich, hinderlich und lästig. Nicht nur für Sehbehinderte, auch für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Kinderwagen oder Einkaufstrolleys bedeuten sie auf den Gehwegen ein echtes Hindernis und Gefahrenpotential. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2021Sie sind hierOFOF 111/10Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. September 2021OMOM 634Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 13. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2231Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme