Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen im Ortsbezirk 10 für E-Scooter-Abstellmöglichkeiten zu prüfen, um die Nutzung von Gehwegen als Abstellflächen zu unterbinden. Dies soll die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erhöhen und die Gefahren durch wild abgestellte E-Scooter reduzieren.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 10 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf Pkw-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden, um künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbinden zu können.
Begründung
Es soll in Frankfurt derzeit über 7.000 E-Scooter geben, die gewerblich zur Nutzung angeboten werden. Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 10 sind für viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Nicht nur für Sehbehinderte, auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen oder Einkaufstrolleys bedeuten sie auf den Gehwegen ein echtes Hindernis und Gefahrenpotenzial. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2021OFOF 111/10Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. September 2021Sie sind hierOMOM 634Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 13. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2231Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats