Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-Wegs zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Wiederherstellung des Aldi-Wegs zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim, um eine öffentliche Wegeverbindung zu schaffen. Dies wird als sinnvoll erachtet, um die Verbindung zwischen Fechenheim und den südlich liegenden Verbrauchermärkten zu verbessern. Der Baubeginn ist jedoch noch ungewiss.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ferdinand-Porsche-Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Nutzung einer Beleuchtungsanlage an Wegeverbindung (Aldi-Weg) zwischen Konstanzer Straße und FerdinandPorscheStraße14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- SevesoIIISchutzzone: Folgen für Fechenheim12.01.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Ferdinand-Porsche-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bei der in der Anregung des Ortsbeirats 11 angesprochenen Wegeverbindung, dem sogenannten "Aldi-Weg", handelt es sich derzeit noch nicht um eine öffentliche Wegeverbindung.
Der Magistrat beabsichtigt die Herstellung eines Grünzugs zwischen den Gewerbeflächen an der Ferdinand-Porsche-Straße im Westen und der Ortslage Fechenheim im Osten. Die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung wurde mit dem am 8. August 2017 in Kraft getretenen Bebauungsplan B 873 geschaffen, der zukünftig im Bereich des sogenannten "Aldi-Wegs" eine öffentlich gewidmete Wegeverbindung vorsieht, da eine solche zwischen Fechenheim und den südlich liegenden Verbrauchermärkten sinnvoll und wünschenswert ist. Die Planungen für die Umsetzung des im Bebauungsplan vorgesehenen Grünzugs laufen aktuell, der Baubeginn ist noch nicht absehbar.
Bis zur Herstellung der Grünanlage ist die derzeit bereits genutzte Wegeverbindung nicht als offizieller Weg zu betrachten, da seitens der Stadt Frankfurt am Main weder die Unterhaltung noch der Winterdienst sichergestellt wird. Der Magistrat prüft, ob der Weg im Vorgriff auf die zukünftige Grünfläche hergestellt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 152/11Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-Fußwegs, zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße in FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022OMOM 1304Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-Fußwegs zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße in FechenheimDirektanregung
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 2230Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-Fußwegs zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße in FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab