Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinaus
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die unbefristete Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche durch die Ziehenschule. Es wird bestätigt, dass die Schule die Räumlichkeiten weiterhin nutzen kann, solange diese nicht von der Kirche benötigt werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Nutzungsvereinbarung für die Räume der Kirchengemeinde St. Franziskus durch die Ziehenschule ist unbefristet. Solange die Räumlichkeiten durch die Kirche nicht selbst benötigt werden, kann die Schule diese weiter nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2022OFOF 240/9Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinausOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. März 2022OMOM 1916Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinausDirektanregung
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2229Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab