Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinaus
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinaus, da die benötigten Schulcontainer nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Dies soll helfen, den Platzmangel an der Ziehenschule zu beheben.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Da die Realisierung der benötigten Menge an Schulcontainern nicht kurzfristig erfolgen kann, wird der Magistrat gebeten, die Schule zusätzlich dadurch zu unterstützen, die Verlängerung des Mietverhältnisses der Räume, die für die Schule in der St. Josef Kirche gemietet wurden, über die Sommerferien hinaus zu veranlassen.
Begründung
Die Ziehenschule leidet unter Platzmangel. Das aktuelle Mietverhältnis für die Gemeinderäume lässt die Nutzung nur bis zu den Sommerferien zu. Da die benötigte Anzahl an Containern bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen werden, könnte die längere Nutzung der Gemeinderäume Abhilfe schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2022Sie sind hierOFOF 240/9Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinausOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. März 2022OMOM 1916Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinausDirektanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2229Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme