Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinaus
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinaus zu verlängern, da die Schule unter Platzmangel leidet. Dies soll eine kurzfristige Lösung bieten, bis die benötigten Schulcontainer zur Verfügung stehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Da die Realisierung der benötigten Menge an Schulcontainern nicht kurzfristig erfolgen kann, wird der Magistrat gebeten, die Ziehenschule zusätzlich dadurch zu unterstützen, die Verlängerung des Mietverhältnisses der Gemeinderäume, die für die Ziehenschule in der St. Josef Kirche gemietet wurden, über die Sommerferien hinaus zu veranlassen.
Begründung
Die Ziehenschule leidet unter Platzmangel. Das aktuelle Mietverhältnis für die Gemeinderäume lässt die Nutzung nur bis zu den Sommerferien zu. Da die benötigte Anzahl an Schulcontainern bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen werden, könnte die längere Nutzung der Gemeinderäume Abhilfe schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2022OFOF 240/9Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinausOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. März 2022Sie sind hierOMOM 1916Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinausDirektanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2229Verlängerung der Nutzung der Gemeinderäume der St. Josef Kirche für die Ziehenschule über die Sommerferien hinausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 33