Befürwortung einer gemeinsamen Sitzung der betroffenen Ortsbeiräte zum Thema Ausbau der A 5
Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet eine gemeinsame Sitzung der betroffenen Ortsbeiräte zum Thema Ausbau der A5, setzt jedoch die Voraussetzung, dass die Autobahn GmbH alle relevanten Informationen bereitstellt. Dies ist notwendig, um eine fundierte Diskussion über die geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen zu führen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aus Sicht des Magistrats ist eine gemeinsame Sitzung der vom A5-Ausbau betroffenen Orts-beiräte sinnvoll. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitschaft der Autobahn GmbH, alle dort vorliegenden Informationen im Rahmen dieser Sitzung zu präsentieren und zu erläutern. Davon geht der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht aus. Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie wurden zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet: "Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festlegungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, welcher vom Deutschen Bundestag beschlossenen wird. Im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Erweiterung der A5 zwischen dem Autobahnkreuz Frankfurt und dem Autobahnkreuz Frankfurt West auf 10 Fahrspuren enthalten als Projekt im Vordringlichen Bedarf, Engpassbeseitigung. Die Metropolregion Rhein-Main ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was für den Ausbau ihrer Straßenverkehrs infrastruktur eine komplexe Herausforderung darstellt. Dabei sind verschiedene Themen zu bedenken und Belange abzuwägen, die nur in der Gesamtschau zu einem schlüssigen Konzept zusammengefügt werden können. In einem ersten Schritt ist deshalb eine Machbarkeitsstudie erstellt worden, die Fragen im Hinblick auf die geplante Leistungsfähigkeit des o. g. Streckenabschnitts der A5 beantworten sollte. Weiterhin sollten auch einzelne technische Rahmenbedingungen wie Entwässerung, Sicherheit, Beschilderung usw. für einen möglichen 10-streifigen Querschnitt beschrieben werden, da bisher in Deutschland kein Regelwerk für einen solchen Querschnitt existiert und somit keine Erfahrungen vorliegen. Diese Aspekte sind jedoch nicht allein ausschlaggebend, um eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise bei der Entwicklung der Straßeninfrastruktur in dem betreffenden Raum treffen zu können. Vielmehr sind noch weitere Aspekte zu betrachten, wie die Engpassbeseitigung der Autobahnkreuze Bad Homburg, Frankfurt Nordwest und West, der umfängliche Lärmschutz, den ein 10-streifiger Ausbau auslösen würde, die vielen Bauwerke mit nur noch kurzer Restnutzungsdauer sowie die voraussichtlichen Planungszeiten bis hin zur Baurechtschaffung. Die Studie wurde dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einem ersten Gespräch Ende November 2022 vorgestellt. Für die Gesamtabwägung zum weiteren Vorgehen wird die Autobahn GmbH des Bundes jedoch noch die weiteren Aspekte aufbereiten und ein Gesamtkonzept zum weiteren Vorgehen auch im Hinblick auf die derzeitigen Bedarfsplaneinstufungen entwickeln. Vor dem Hintergrund des frühen Planungsstadiums bitten wir um Ihr Verständnis, dass derzeit noch keine weiteren Aussagen zur Realisierung des Vorhabens möglich sind. Der Magistrat wird sich weiter um Informationen bemühen, geht jedoch davon aus, dass eine gemeinsame Sitzung erst nach Abschluss der Bedarfsplanüberprüfung stattfinden kann. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verweist in seinem Internetauftritt auf das Ziel, die Bedarfsplanüberprüfung bis Ende 2023 abzuschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2023OFOF 329/8Befürwortung einer gemeinsamen Sitzung der betroffenen Ortsbeiräten zum Thema Ausbau der A5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 13. Juli 2023OMOM 4340Befürwortung einer gemeinsamen Sitzung der betroffenen Ortsbeiräte zum Thema Ausbau der A 5Direktanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2210Befürwortung einer gemeinsamen Sitzung der betroffenen Ortsbeiräte zum Thema Ausbau der A 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab