Verlängerung der Tempo-30-Zone in der Huswertstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 218
Betreff: Verlängerung der Tempo-30-Zone in der Huswertstraße Die gegenwärtig mit dem Ortsbeirat abgestimmte Tempo-30-Zone umfasst die zusammenhängende Wohnbebauung. Mit dem Versetzen des Zonenschildes um ca. 500 Meter läge der Beginn der Tempo-30-Zone weit außerhalb der zusammenhängenden Wohnbebauung und würde damit der Intention der Straßenverkehrs-Ordnung, Tempo-30-Zonen insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte einzurichten, widersprechen. Dem motorisierten Verkehrsteilnehmer wäre der Beginn einer Tempo 30 Zone außerhalb der Wohnbebauung und damit ohne erkennbare Notwendigkeit nicht zu vermitteln und damit letzlich wirkungslos. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2011OFOF 87/10Verlängerung der Tempo-30-Zone in der HuswertstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. Oktober 2011OMOM 483Verlängerung der Tempo-30-Zone in der HuswertstraßeDirektanregung
- 6. Februar 2012Sie sind hierSTST 218Verlängerung der Tempo-30-Zone in der HuswertstraßeStellungnahme
- 26. März 2012OFOF 213/10Tempo 30 in der Feuerwehrstraße einführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. April 2012OMOM 1067Tempo 30 in der Feuerwehrstraße einführenDirektanregung
- 2. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1024Tempo 30 in der Feuerwehrstraße einführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab