Verlängerung der Tempo-30-Zone in der Huswertstraße
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Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 483 entstanden aus Vorlage: OF 87/10 vom 11.10.2011
Betreff: Verlängerung der Tempo-30-Zone in der Huswertstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Tempo-30-Zone in der Huswerts traße bis zur Straße "Am Dachsberg" verlängert werden kann.
Begründung: Die Tempo-30-Zone des Frankfurter Bogens beginnt gegenwärtig unmittelbar hinter der Autobahnunterführung unter der Bundesautobahn A 661. Zwischen der Straße "Am Dachsberg" und diesem Beginn ist die Huswertstraße jedoch sehr kurvig, unübersichtlich und verläuft ansonsten unter der Autobahn hindurch, wo die Lichtverhältnisse sehr schlecht sind. Zudem mündet genau vor der Autobahnunterführung der mittlerweile vielbefahrene Radweg auf der alten Straßenbahntrasse, dessen Einmündung sehr unübersichtlich ist. Nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes kann diese Einmündung nicht durch Spiegel entschärft werden. Insofern wäre es sinnvoll, die Tempo-30-Zone einfach bis zur Straße "Am Dachsberg" zu verlängern und so die Gefahrensituation wenigstens zu entschärfen. Die Autofahrer könnten sich so insgesamt auf eine gleichmäßige Geschwindigkeit einstellen. Das kurzzeitige Anheben der Geschwindigkeit auf 50 km/h auf dem verbleibenden Stück der Huswertstraße ist eher verwirrend, gerade wenn man aus dem Frankfurter Bogen herausfährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2011OFOF 87/10Verlängerung der Tempo-30-Zone in der HuswertstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 483Verlängerung der Tempo-30-Zone in der HuswertstraßeDirektanregung
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 218Verlängerung der Tempo-30-Zone in der HuswertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats