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Bekämpfung des Rattenbefalls in Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat Maßnahmen zur Bekämpfung des Rattenbefalls in Bergen-Enkheim eingeleitet und ist auf Meldungen der Bevölkerung angewiesen. Es werden gezielte Bekämpfungsmaßnahmen in der Kanalisation durchgeführt, um die Rattenpopulation zu kontrollieren und zu reduzieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Neues zu Rangenbergstraße per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Der Magistrat ist auf konkrete Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen. Hierzu kann gerne die Kontaktadresse der Stadtentwässerung kundenanliegen_kanal@stadt-frankfurt.de genutzt werden. Zurzeit werden bereits Bekämpfungsmaßnahmen in der Kanalisation in Bergen-Enkheim durchgeführt.

Zu 2.:

Im diesem Jahr gab es bis dato sechs Schwerpunkte, welche gemeldet wurden und an denen entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet wurden:

- Rumpenheimer Straße / Hahnenkammstraße

- Victor-Slotosch-Straße

- Bessemerstraße

- Leuchte / Milseburgstraße / Triebstraße (verstärktes Vorkommen seit größeren Baumaßnahmen im Bereich Leuchte)

- Rangenbergstraße

- Landgraben / Marktstraße

Die Anzahl von Ratten in Bergen-Enkheim oder anderen Teilen von Frankfurt kann bisher nicht ermittelt werden. Daher können keine Angaben dazu gemacht oder Vergleiche zu anderen Städten oder vergangenen Jahren gemacht werden.

Zu 3.:

Generell dürfen Ratten in der Kanalisation nur nach vorher erfolgten Befallserhebung mit Giften (Rodentiziden) bekämpft werden. Das bedeutet, wenn die Stadtentwässerung eine konkrete Meldung über die Sichtung von Ratten bekommt, sei es telefonisch, per E-Mail, persönlich oder über die Abteilung Akute Gefahrenabwehr des Ordnungsamtes, findet zuerst eine Befallserhebung im betroffenen Bereich statt. Die Örtlichkeit / Straße wird von der Stadtentwässerung nur in der Kanalisation, hauptsächlich im Schachtbereich, auf Aktivitätsspuren (Kot, Trittsiegel) hin untersucht. Anschließend werden gegebenenfalls giftfreie Köder eingesetzt und in regelmäßigen Abständen auf Fraßspuren untersucht. Sollte Fraß dokumentiert werden, wird an diesen Stellen giftige Köder ausgebracht, in Bergen-Enkheim derzeit noch ohne Köderboxen. Eine pauschale, flächendeckende Rattenbekämpfung, sprich Permanentbeköderung, ist in Deutschland unzulässig.

Die Beköderung in der Kanalisation ist und kann dementsprechend nur eine Ergänzung zu der Bekämpfung an der Oberfläche im öffentlichen (durch das Grünflächenamt) und privaten Bereich (siehe hierzu auch Pkt.4) sein.

Zu 3.a):

Ja, die Rattenbekämpfung erfolgt ausschließlich durch Giftköder.

Zu 3.b):

Es gibt Schlagfallen für die Kanalisation, diese werden bei der Stadtentwässerung nicht verwendet. Seit einiger Zeit wird zunehmend auf eine Bekämpfung der Ratten mit Köderboxen umgestellt. Dies ist zwar erheblich aufwendiger, ermöglicht aber eine gezieltere und vor allem umweltfreundlichere Bekämpfung der Ratten, da erheblich weniger Gift in die Umwelt gelangt. Eine permanente, flächendeckende Bekämpfung ist auch mit Köderboxen nicht möglich. Bei den angesprochenen Köderboxen handelt es sich nicht um Fallen, sondern der Köder wird in einer Box deponiert um die Umwelt vor (unnötigen, also nicht gefressenen) Gifteinträgen zu schützen. Die Ratte kann beliebig in die Box und aus der Box klettern, nur bei ansteigendem Wasser schließt sich die Box um ein Unbrauchbarwerden und/oder Ausschwemmen des Giftes zu verhindern. Köderboxen mit besonderen Sensoren können auch zur Registrierung von Rattenbesuchen eingesetzt werden.

Zu 3.c):

Zu den Schlagfallen und der konventionellen Beköderung können keine Angaben gemacht werden (siehe auch Antwort zur Frage 2). Da die Einführung der Köderboxen noch nicht abgeschlossen ist, können auch hierzu derzeit keine Angaben gemacht werden.

Zu 4.:

Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, generell zu verhindern, dass Ratten in die Kanalisation eindringen oder diese verlassen. Die Kanalisation ist weder alleiniges Habitat noch grundsätzlich alleiniger Ursprung von Ratten. Daher ist eine generelle Barriere auch nicht zielführend. Stattdessen sollte jeder seinen Teil dazu beitragen, dass Ratten keine Nahrung finden, um generell das Risiko eines Befalls durch Ratten zu verringern, bzw. dem vorzubeugen:

- Keine Lebensmittel/-reste durch die Toilette entsorgen

- Vogelfütterung an Orten zu unterlassen, an denen Ratten dies als Nahrungsquelle nutzen können,

- Richtige, ordnungsgemäße Kompostierung

- Auf der Oberfläche befindlichen Unrat und Abfall frühzeitig entsorgen und geeignete Behältnisse verwenden

- Rückstausicherung im Kanalanschluss aus stabilem Material

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2022OFOF 122/16Bekämpfung des Rattenbefalls in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Juli 2022OMOM 2488Bekämpfung des Rattenbefalls in Bergen-EnkheimDirektanregung
  3. 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 2178Bekämpfung des Rattenbefalls in Bergen-Enkheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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