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Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 214

Betreff: Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten? Der Wochenmarkt Rödelheim auf dem Arthur-Stern-Platz wurde am 25. April 2018 offiziell eröffnet. Der Markt findet regelmäßig mittwochs von 08.00 - 18.00 Uhr statt. Die Besetzung auf den Wochenmärkten der Stadt Frankfurt am Main erfolgt nach einem geordneten, schriftlichen Bewerbungsverfahren. Der zum Markt zugelassene Bewerberkreis ergibt sich in Bezug auf die Warenarten aus § 67 Gewerbeordnung. Alkoholische Getränke sind demnach zugelassen, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaues hergestellt wurden. Damit soll von Rechts wegen Winzern und Landwirten die Vermarktung selbst erzeugter alkoholischer Getränke auf Wochenmärkten ermöglicht werden. Die Vermarktung kann durch Winzer oder Landwirte selbst erfolgen, aber auch durch Erzeugervereinigungen. Erforderlich ist stets der enge Zusammenhang zur Urproduktion. Um die Treffpunktfunktion der Veranstaltung für die Rödelheimer Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen und die Verweildauer zu erhöhen wurden Stände mit gastronomischem Hintergrund bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt, dabei auch ein Winzer-Weinstand mit Ausschank. Bei Märkten in Stadtteillage werden in Anbetracht der vorwiegenden Nahversorgungsfunktion der Wochenmärkte und der gegebenenfalls begrenzten Platzverhältnisse in der Regel nicht mehrere Betriebe mit Alkoholausschank vorgesehen. Auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Marktes für die Marktteilnehmer spielt bei der Beurteilung, wie die Sortimente in quantitativer Hinsicht besetzt werden, eine Rolle. Eine Überkonzentration von Angeboten kann dazu führen, dass Händler den Standort wieder aufgeben müssen. Ein Ausschankverbot von Apfelwein besteht für den Wochenmarkt in Rödelheim entsprechend nicht, jedoch ist derzeit aus genannten Gründen nicht geplant, einen weiteren Ausschankbetrieb vorzusehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2018OFOF 320/7Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. November 2018VV 1063Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?Anfrage
  3. 25. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 214Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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