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Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?

Vorlagentyp: V
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 27.11.2018, V 1063 entstanden aus Vorlage: OF 320/7 vom 13.11.2018

Betreff: Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten? Der Wochenmarkt auf dem Arthur-Stern-Platz hat ein vielfältiges Angebot an Lebensmitteln und Getränken sowohl mit als auch ohne Alkohol. Auffällig ist jedoch, dass auf einem Wochenmarkt in Frankfurt am Main, wie auf dem Arthur-Stern-Platz, kein Apfelwein angeboten wird. Laut Informationen des Ortsbeirates sei das offensichtlich auf diesem Markt nicht zulässig. Der Magistrat wird daher gebeten zu berichten: Trifft das zu und wenn ja, mit welcher Begründung wird der Ausschank von Apfelwein untersagt? Gibt es darüber hinaus noch andere Markteinschränkungen, was das Warenangebot betrifft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2018OFOF 320/7Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. November 2018Sie sind hier
    VV 1063Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?
    Anfrage
  3. 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 214Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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