Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?
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- Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ (VZ 250) am Arthur-Stern-Platz16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Arthur-Stern-Platz per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 27.11.2018, V 1063 entstanden aus Vorlage: OF 320/7 vom 13.11.2018
Betreff: Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten? Der Wochenmarkt auf dem Arthur-Stern-Platz hat ein vielfältiges Angebot an Lebensmitteln und Getränken sowohl mit als auch ohne Alkohol. Auffällig ist jedoch, dass auf einem Wochenmarkt in Frankfurt am Main, wie auf dem Arthur-Stern-Platz, kein Apfelwein angeboten wird. Laut Informationen des Ortsbeirates sei das offensichtlich auf diesem Markt nicht zulässig. Der Magistrat wird daher gebeten zu berichten: Trifft das zu und wenn ja, mit welcher Begründung wird der Ausschank von Apfelwein untersagt? Gibt es darüber hinaus noch andere Markteinschränkungen, was das Warenangebot betrifft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2018OFOF 320/7Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2018Sie sind hierVV 1063Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?Anfrage
- 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 214Apfelweinausschank auf dem Wochenmarkt Arthur-Stern-Platz verboten?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen