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Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes

Vorlagentyp: STMagistrat
42 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Bedenken der Hausgemeinschaft bezüglich möglicher Wohnungskündigungen nach einem Eigentümerwechsel. Der Magistrat erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten und verweist auf die eingerichtete Stabstelle Mieterschutz zur Unterstützung der Mieter.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Das gesetzlich vorgesehene Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten resultiert aus den §§ 24 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Die Milieuschutzsatzungen sind ein städtebauliches Instrument, mit dem die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Geltungsbereichen der Satzung geschützt werden soll. Da ein Vorkaufsrecht einen erheblichen Eingriff in das nach Art. 14 GG grundrechtlich geschützte Eigentum darstellt, kann es nur dann rechtssicher begründet werden, wenn die Ziele der Satzung nicht auf andere Art und Weise mit einem geringeren Eingriff in die Grundrechte erreicht werden können. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Erwerber eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet und sich mit einer entsprechenden Vertragsstrafe bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen. Unabhängig von der Person des Erwerbers existiert mit Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung keine rechtliche Möglichkeit für den Magistrat, ein gesetzliches Vorkaufsrecht rechtssicher zu begründen. Zu 2. bis
  2. Der Magistrat hat wie dargelegt keine Möglichkeit, eine vom Erwerber angebotene Abwendungsvereinbarung abzulehnen. Aus diesem Grund war eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Gesellschafterstruktur des Erwerbers nicht zielführend. Zu
  3. Zum Schutz von Wohnungsmietern hat der Magistrat beim Amt für Wohnungswesen die Stabstelle Mieterschutz eingerichtet, deren Kontaktdaten über den Internetauftritt www.frankfurt-mieterschutz.de abrufbar sind. Dort wird man die betroffenen Mieter unmittelbar über zur Verfügung stehende Abwehrmittel informieren und mögliche weitere Schritte darstellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2020OFOF 916/3Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des MilieuschutzesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. August 2020OMOM 6431Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des MilieuschutzesDirektanregung
  3. 4. Dezember 2020Sie sind hier
    STST 2108Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündi-gungen unter Umgehung des Milieuschutzes
    Stellungnahme
  4. 31. Januar 2021OFOF 1055/3AbwendungsvereinbarungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 18. Februar 2021OMOM 7218AbwendungsvereinbarungDirektanregung
  6. 12. April 2021Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 775AbwendungsvereinbarungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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