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Katastrophenschutz und Warnsirenen zum Schutz der Bürger bei "Jahrhundertunwettern", Starkregenereignissen, Erdbeben, Terror und kriegerischen Angriffen

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Katastrophenschutz in Frankfurt am Main, insbesondere mit den Warnsystemen für die Bevölkerung bei verschiedenen Gefahrenlagen. Es wird erläutert, wie die Bürger informiert werden können und welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und die Kommunikation im Notfall zu verbessern.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: Kommt es zu einer besonderen Einsatzlage im Stadtgebiet von Frankfurt, kann die Bevölkerung Bergen-Enkheims über nachfolgend beschriebene Kanäle bzw. Medien gewarnt und informiert werden: Rundfunkwarnmeldung: Über das Lagezentrum der Hessischen Polizei kann eine Rundfunkwarnmeldung angeordnet und an die entsprechenden Rundfunksender (hr1, hr3, hr4, hr INFO, YOU FM, FFH) übermittelt werden. Die Sendeanstalten sind dazu verpflichtet, je nach Einstufung der Gefahrenlage durch die Behörden, Warnmeldungen unverzüglich, bei niederschwelligen Gefahren spätestens im Rahmen der regelmäßigen Nachrichten (z. B. Verkehrsnachrichten), zu senden und bei Bedarf in festgelegten Intervallen zu wiederholen. Sobald behördlicherseits festgestellt wurde, dass keine Gefahr mehr besteht, muss diese Information und Entwarnung ebenfalls von den Rundfunkanstalten gesendet werden. Modulares Warnsystem des Bundes: Das Land Hessen hat der Stadt Frankfurt am Main zur Ergänzung der Warninfrastruktur in Hessen eine Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) zur Verfügung gestellt. Mit MoWaS können per Satellit Warnmeldungen an Rundfunk- und Fernsehstationen sowie an die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) übermittelt werden. Die Inbetriebnahme von MoWaS ist, sobald der notwendige Einsatzplan fertiggestellt und die Schulungen des Leitstellenpersonals abgeschlossen sind, bis spätestens Ende 2021 vorgesehen. Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA ist über entsprechende Schnittstellen bidirektional mit den in Deutschland gängigen Bevölkerungswarnsystemen verbunden, so dass per NINA ausgesendete Warnungen auch von anderen WarnApps übermittelt werden. Kurznachrichtendienst Twitter: Zur Verbreitung einer Warnmeldung nutzt die Feuerwehr Frankfurt ebenfalls den Kurznachrichtendienst Twitter. Über den Twitterkanal @feuerwehrffm werden neben der Warnung auch Verhaltensanweisungen und, sofern gesicherte Erkenntnisse vorliegen, Informationen zum Einsatzgeschehen veröffentlicht. Die Branddirektion ist sich darüber bewusst, dass trotz der aktuell rund 118.000 Follower damit nur ein Bruchteil der sich in einem Warnbereich aufhaltenden Menschen erreicht werden kann. Jedoch werden die Twitter-Meldungen der Feuerwehr von zahlreichen Medien, Radio- und TV-Stationen, die dem Kanal @feuerwehrffm folgen, größtenteils sofort geteilt und für eigene Nachrichtenbeiträge verwendet, wodurch die Verbreitung einer Warnung signifikant erhöht wird. Webseite der Feuerwehr Frankfurt am Main: Auf der Webseite www.feuerwehr-frankfurt.de werden im Fall einer Warnung, mittels zum Teil vorbereiteten Dark Sites, konkrete Verhaltensanweisungen für die Bevölkerung und Informationen zum Einsatzgeschehen veröffentlicht. In sämtlichen Warnmeldungen per Rundfunk, WarnApps und auf Twitter wird auf dieses Medium als zuverlässige Informationsquelle hingewiesen. Lautsprecherdurchsagen: Bei Bedarf können in betroffenen Gebieten Lautsprecherdurchsagen gemacht werden, um die dort anwesende Bevölkerung zu erreichen und zu warnen. Lautsprecherdurchsagen können von der Feuerwehr mit den bei zahlreichen Einsatzfahrzeugen fest verbauten Lautsprecheranlagen, mittels speziell hierfür bereitgehaltenen mobilen Systemen sowie durch die Polizei erfolgen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei zeitgleichen Ereignissen, Lautsprecherdurchsagen aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs nicht geeignet sind. Bürgertelefon: Je nach Lage kann auch ein Bürgertelefon eingerichtet werden. Im Bedarfsfall wird die Rufnummer des Bürgertelefons von der Feuerwehr und den Medien kommuniziert. Das Bürgertelefon dient dabei nicht nur als barrierefreier Kommunikationskanal, sondern hat auch die Aufgabe, eine Überlastung des Notrufs (112) der Feuerwehr, der in besonderen Einsatzlagen häufig für Rückfragen missbraucht wird, zu verhindern. Zu Frage 2: Nach den gesetzlichen Grundlagen ist die Stadt Frankfurt für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zuständig. Innerhalb der Stadtverwaltung übernimmt die Branddirektion diese Aufgaben. Von der Branddirektion werden zahlreiche Einsatz- und Sonderschutzpläne zu diversen Lagen, wie z. B. Hochwasser, Ausfall kritischer Infrastruktur, Massenanfall von Verletzten, Sonderlagen im Zusammenhang mit Anschlägen sowie Katastrophenschutzplanungen vorgehalten und fortgeschrieben. Zu Frage 3: Die Gesamtleitung obliegt dem Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab, der bei der Branddirektion angesiedelt ist. Gemäß § 34 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz stellt die untere Katastrophenschutzbehörde, in Frankfurt am Main ist dies der Oberbürgermeister, Eintritt und Ende eines Katastrophenfalls im Einvernehmen mit der obersten Katastrophenschutzbehörde, dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, fest. Im Katastrophenfall koordiniert der Stab die Einsatzkräfte bestehend aus Feuerwehr, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk (THW). Zu Frage 4: In Bergen-Enkheim sind keine Sirenen vorhanden. Zu Frage 5: Siehe Antwort 4. Zu Frage 6: Seitens der Stadt wird nicht aktiv über die Bedeutung der Warnsignale informiert, da Frankfurt über kein flächendeckendes Sirenen-System verfügt. Eine allgemeine Information über die Warnung zu Einsatzlagen im Stadtgebiet stellt die Branddirektion im Internet unter www.feuerwehr-frankfurt.de bereit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2021OFOF 55/16Katastrophenschutz und Warnsirenen zum Schutz der Bürger bei „Jahrhundertunwettern“, Starkregenereignissen, Erdbeben, Terror und kriegerischen AngriffenOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 14. September 2021VV 155Katastrophenschutz und Warnsirenen zum Schutz der Bürger bei „Jahrhundertunwettern“, Starkregenereignissen, Erdbeben, Terror und kriegerischen AngriffenAnfrage
  3. 29. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 2103Katastrophenschutz und Warnsirenen zum Schutz der Bürger bei „Jahrhundertunwettern“, Starkregenereignissen, Erdbeben, Terror und kriegerischen Angriffen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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