E-Scooterchaos
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Regelung des Abstellens von E-Scootern im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main. Ziel ist es, das Angebot von Leih-E-Scootern zu ermöglichen und gleichzeitig gefährliche Situationen durch wildes Abstellen zu vermeiden. Die Regelungen sollen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleisten und die Geh- und Radwege freihalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Generell stellt das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum eine Sondernutzung dar. Verleihfirmen erhalten auf Antrag eine Sondernutzungserlaubnis mit einem Auflagenkatalog für das Bereitstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum. Ziel dieser Regelung ist es, das Angebot von Leih-E-Scootern in Frankfurt am Main zu ermöglichen, jedoch das "wilde Abstellen" zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen. E-Scooter dürfen ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Die oberste Priorität im öffentlichen Straßenraum hat stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Vor Beginn des Mietvorgangs gibt es bereits Hinweise, wie die Scooter abzustellen sind. Des Weiteren setzen die Betreiberfirmen gerade sukzessive um, dass vor Beendigung des Mietvorgangs ein entsprechendes Foto zu machen ist, wie das Fahrzeug abgestellt wurde. Vorher lässt sich der Mietvorgang nicht beenden. Die Regelungen sind ein wichtiger Beitrag, um Geh- und Radwege im Allgemeinen und Blindenleitsysteme im Besonderen von falsch abgestellten (oder hingeworfenen) E-Scootern freizuhalten. Völlig unterbinden lassen sich diese Missstände mit Regelungen und repressiven Mitteln jedoch nicht. Hier sind Gemeinsinn und Verantwortungsgefühl aller Nutzer:innen gefragt, um vulnerable Gruppen zu schützen und für ein positives Stadtbild zu sorgen. E-Scooter, die aufgrund zu geringer Restgehwegbreite verkehrsbehindernd abgestellt wurden, sollten stets den jeweiligen Betreiberfirmen gemeldet werden. Die E-Scooter-Betreiber sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Kontaktdaten finden sich auf den jeweiligen Scootern oder unter https://www.scooter-melder.de/. Verbotenes und rücksichtsloses Fahrverhalten von E-Scooter-Nutzenden findet im fließenden Verkehr statt, der originär in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizei fällt. Mangels Halterhaftung müssen die Verkehrsteilnehmenden zur Feststellung der Personalien angehalten werden, was durch deren hohe Mobilität oftmals erschwert wird. Um mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen einzugreifen, werden - neben der Ahndung im Rahmen der Streifentätigkeit - insbesondere gezielt an Beschwerdeschwerpunkten entsprechende Kontrollen durchgeführt. Hierbei unterstützt die Städtische Verkehrspolizei die Landespolizei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2023OFOF 627/10E-ScooterchaosOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2023OMOM 4035E-ScooterchaosDirektanregung
- 16. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2088E-ScooterchaosStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab