E-Scooterchaos
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen das wilde Abstellen von E-Scootern im Ortsbezirk 10 zu ergreifen und gefährliche Nutzungen durch Kontrollen zu unterbinden. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und das Chaos durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter zu beseitigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 10 schnellstens
- das unnötige und nicht akzeptable wilde Abstellen von E-Scootern zu verhindern, nachdem hier leider täglich weitere Hinweise auf E-Scooter-Abstellverfehlungen bekannt werden;
- verbotene beziehungsweise gefährliche Nutzungen von E-Scootern (z. B. das Fahren auf Gehwegen) durch regelmäßige Kontrollen zu unterbinden.
Begründung
Vermieter - und indirekt auch Mieter - von E-Scootern sind umgehend in die Pflicht und Verantwortung für das teils gefährliche Chaos nicht sinnvoll abgestellter E-Scooter zu nehmen. Sinnvoll dazu sind geeignete Abstellflächen, an denen nur dort die Mietzeit der E-Scooter beendet werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2023OFOF 627/10E-ScooterchaosOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4035E-ScooterchaosDirektanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2088E-ScooterchaosStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats