U-Bahn-Station "Kalbach" Schutz vor Verunreinigungen durch Vögel
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2075
Betreff: U-Bahn-Station "Kalbach" Schutz vor Verunreinigungen durch Vögel Die Station Kalbach wurde im Zuge des barrierefreien Umbaus im Jahr 2007 mit zwei neunfeldrigen Wartehallen je Richtungsbahnsteig versehen, was gegenüber dem sonst üblichen Standard (eine sechsfeldrige Wartehalle je Richtungsbahnsteig im Stadtbahnbereich) eine deutlich vergrößerte Unterstellmöglichkeit bedeutet. Üblicherweise orientiert sich die Wartehallenfläche an den Fahrgastzahlen, im Falle von Kalbach wurden jedoch die vorher vorhandenen Unterstellflächen als Referenzgröße genommen, dies erfolgte auf Wunsch und in Abstimmung mit dem damaligen Ortsbeirat. Die aktuellen Einsteigerzahlen betragen in der stärksten Stunde 671 Fahrgäste und bei 12 Fahrten, 56 Fahrgäste pro Fahrt; aufgrund der Förderrichtlinien von Hessen Mobil wäre eine Unterstellfläche von 56 qm also 1 qm/Fahrgast erforderlich. Aktuell wird den Fahrgästen eine Fläche von 67,5 qm Unterstellfläche geboten. Die Wartehallen sind gleichmäßig auf den Bahnsteigen verteilt, sodass die Unterstellmöglichkeiten von den Fahrgästen gut und ohne Umwege erreicht werden können. Daher ist die Errichtung einer weiteren Wartehallenkonstruktion aufgrund der Fahrgastzahlen nicht erforderlich. Außerdem würde eine weitere Wartehalle die Fahrgäste nicht während des gesamten Zulaufes zu den Bahnen vor den Verunreinigungen durch Vogelkot schützen, da auf der gesamten Länge des Bahnsteiges die Bäume mit den Vogelnestern stehen. Vor dem Hintergrund, dass die angebotenen Unterstellmöglichkeiten an der U-Bahn-Station Kalbach bereits über die bei Stationen dieser Art übliche Größe hinausgehen und der zu erwartenden Kosten von ca. 8-9.000 € pro Wartehallenfeld mit 1,5 m Breite (aktuell 18 Felder je Bahnsteig), wäre eine Erweiterung der Fahrgastunterstände nicht zu vertreten. Die Bahnsteige der Stationen werden stadtweit turnusgemäß einmal im Jahr nass und 3- bis 6-mal pro Woche trocken gereinigt. Während der Brutzeit, März bis Juli, der angrenzend nistenden Saatkrähen wird häufiger gereinigt. Die Nassreinigung in Kalbach erfolgt dann einmal im Monat und die Trockenreinigung 6-mal pro Woche. Bei Beschwerden werden kurzfristig Sonderreinigungen beauftragt. Aufgrund aktueller Kontrollen der Bahnsteigflächen sieht die VGF diesen erhöhten Turnus als ausreichend an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017OFOF 177/12UBahnStation „Kalbach“ Schutz vor Verunreinigungen durch VögelOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF
- 23. Juni 2017OMOM 1848UBahnStation „Kalbach“ Schutz vor Verunreinigungen durch VögelDirektanregung
- 23. Oktober 2017Sie sind hierSTST 2075U-Bahn-Station "Kalbach" Schutz vor Verunreinigungen durch VögelStellungnahme
- 14. Juni 2018FF 1356Seit Monaten leiden viele Bürger insbesondere in den Stadtteilen Bonames, Kalbach und Nieder-Eschbach unter einer steigeFragestunde-Frage
- 16. April 2019OFOF 182/14Krähenpopulation U-Bahn-Station „Kalbach“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2019VV 1240Krähenpopulation U-Bahn-Station „Kalbach“Anfrage
- 29. Juli 2019STST 1356Krähenpopulation U-Bahn-Station "Kalbach"Stellungnahme
- 21. Februar 2020STST 368Krähenpopulation U-Bahn-Station „Kalbach“Stellungnahme
- 28. Februar 2020OFOF 554/12Krähenpopulation U-Bahn-Station „Kalbach“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020OMOM 5941Krähenpopulation U-Bahn-Station „Kalbach“Direktanregung
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 158 WochenSTST 1183Krähenpopulation U-Bahn-Station „Kalbach“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab