Mitteilung der Ursachen des Unfalles der S 6 am 30.12.2020
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern darüber, dass bis zum aktuellen Zeitpunkt keine endgültige Stellungnahme zu den Ursachen des Unfalls der S 6 vorgelegt werden kann. Dies liegt daran, dass der Unfallermittlungsbericht noch nicht veröffentlicht wurde.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Der Unfallermittlungsbericht wurde noch nicht veröffentlicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2021OFOF 937/9Mitteilung der Ursachen des Unfalles der S 6 am 30.12.2020Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2021OMOM 7141Mitteilung der Ursachen des Unfalles der S 6 am 30.12.2020Direktanregung
- 30. April 2021STST 979Mitteilung der Ursachen des Unfalles der S 6 am 30.12.2020Stellungnahme
- 29. November 2021STST 2125Mitteilung der Ursachen des Unfalles der S 6 am 30.12.2020Stellungnahme
- 13. Juni 2022STST 1452Mitteilung der Ursachen des Unfalles der S 6 am 30.12.2020Stellungnahme
- 23. November 2022OFOF 397/9Erinnerung, Ursachenermittlung S 6Unfall am 30.12.2020Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2022OMOM 3280Erinnerung, Ursachenermittlung S 6Unfall am 30.12.2020Direktanregung
- 13. Januar 2023Sie sind hierSTST 206Mitteilung der Ursachen des Unfalles der S 6 am 30.12.2020Stellungnahme
- 14. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 131 WochenSTST 1517Mitteilung der Ursachen des Unfalles der S 6 am 30.12.2020Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab