Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss)
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2066
Betreff: Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) a) Mit dem Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - Südlich Wilhelmsbader Weg sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen an der östlichen Stadtgrenze geschaffen werden. Ziel ist es, im interkommunalen Zusammenhang mit der Stadt Maintal ein Flächenpotenzial für die Neuansiedlung großer Gewerbebetriebe bereitzustellen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind dabei alle planungsrelevanten Themen fachlich zu prüfen und zu bearbeiten. Der Magistrat bereitet hierfür derzeit die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vor. Untersuchungen zur Erschließung und Verkehrsführung sowie zum Eingriff in Natur und Landschaft sind im weiteren Verfahren zu erbringen und in den Entwurf zum Bebauungsplan einzuarbeiten.
b) Der Magistrat strebt an, mit den derzeitigen Nutzern der Bauwagenfläche eine rechtlich haltbare und sozial verträgliche Lösung zu erarbeiten. Dabei soll ein geeigneter Ersatzstandort außerhalb des Frankfurter GrünGürtels sowie des Landschaftsschutzgebietes gesucht und bereitgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017MM 121Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 16. Juni 2017OFOF 226/11Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 – Aufstellungsbeschluss)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2017OAOA 169Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121Anregung
- 16. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2066Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab