Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 19.06.2017, OA 169 entstanden aus Vorlage: OF 226/11 vom 16.06.2017
Betreff: Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vortrag des Magistrates vom 09.06.2017, M 121, wird bis zur Vorlage eines Konzeptes durch den Magistrat zurückgestellt.
- Der Magistrat wird aufgefordert,
- a)zum interkommunalen Gewerbegebiet ein schlüssiges Konzept von Maßnahmen hinsichtlich Verkehrsführung, -infrastruktur und Kostenentwicklung für die Stadt Frankfurt am Main sowie für den Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbevölkerung und des Naherholungsgebietes vorzulegen. Die Auswirkungen durch weitere Flächenversiegelung für das Mikroklima der Stadt Frankfurt am Main und insbesondere den stark belasteten Frankfurter Osten sind zu untersuchen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen und damit die Zunahme des Pkw- und Lkw-Verkehrs auf den hochbelasteten Straßen des Frankfurter Ostens ist zu beziffern und unter klimatologischen und schadstoffrelevanten Aspekten zu bewerten;
- b)mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wagenplatzes eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Begründung: Die Zufahrt zu dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet ist nicht verkehrsgünstig. Die Anbindung an den ÖPNV ist lediglich eine Busanbindung. Gewerblich bedingter Verkehr würde die Autobahnabfahrten Maintal-Bischofsheim und dann die B 8, mit Überfahrt der Omegabrücke, den Ortsteil Bischofsheim oder aus westlicher Richtung die Abfahrt Bergen-Enkheim (nach Bau des Riederwaldtunnels) zur Andienung des Gewerbegebietes nutzen. Der Frankfurter Osten ist bereits ein Verkehrsschwerpunkt, der mit dem hohen Verkehrsaufkommen und den dadurch einhergehenden Umweltbelastungen schon jetzt an seiner Leistungsgrenze angekommen ist. Neue Gewerbebetriebe produzieren weitere Emissionen. Die Wohnnutzung der betroffenen Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald verlieren dadurch an Attraktivität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017MM 121Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 16. Juni 2017OFOF 226/11Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 – Aufstellungsbeschluss)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2017Sie sind hierOAOA 169Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121Anregung
- 16. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2066Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen OA 169); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme); AfD, FDP und FRANKFURTER (= Votum im Haupt - und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen OA 169) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 121 = Ablehnung, OA 169 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen OA 169) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)