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Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 – Aufstellungsbeschluss)

Vorlagentyp: OFGRÜNE
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Vortrag des Magistrates vom 09.06.2017, M 121, wird bis zur Vorlage eines Konzeptes durch den Magistrat zurückgestellt.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert,
    • a)zum interkommunalen Gewerbegebiet ein schlüssiges Konzept von Maßnahmen hinsichtlich Verkehrsführung, -infrastruktur und Kostenentwicklung für die Stadt Frankfurt sowie für den Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbevölkerung und des Naherholungsgebietes vorzulegen. Die Auswirkungen durch weitere Flächenversiegelung für das Mikroklima der Stadt Frankfurt am Main und insbesondere den stark belasteten Frankfurter Osten sind zu untersuchen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen und damit die Zunahme des PKW-und LKWverkehrs auf den hochbelasteten Straßen des Frankfurter Ostens ist zu beziffern und unter klimatologischen und schadstoffrelevanten Aspekten zu bewerten.
    • b)mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wagenplatzes eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Begründung: Die Zufahrt zu dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet ist nicht verkehrsgünstig. Die Anbindung an den ÖPNV ist lediglich eine Busanbindung. Gewerblich bedingter Verkehr würde die Autobahnabfahrten Maintal-Bischofsheim und dann die B8 mit Überfahrt Omega-Brücke oder den Ortsteil Bischofsheim oder aus westlicher Richtung die Abfahrt Bergen-Enkheim (nach Bau des Riederwaldtunnels) zur Andienung des Gewerbegebietes nutzen. Der Frankfurter Osten ist bereits ein Verkehrsschwerpunkt, der mit dem hohen Verkehrsaufkommen und den dadurch einhergehenden Umweltbelastungen jetzt schon an seiner Leistungsgrenze angekommen ist. Neue Gewerbebetriebe produzieren weitere Emissionen. Die Wohnnutzung der betroffenen Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald verlieren dadurch an Attraktivität.

Inhalt

Antrag vom 16.06.2017, OF 226/11

Betreff: Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss)

Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Vortrag des Magistrates vom 09.06.2017, M 121, wird bis zur Vorlage eines Konzeptes durch den Magistrat zurückgestellt.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert,
    • a)zum interkommunalen Gewerbegebiet ein schlüssiges Konzept von Maßnahmen hinsichtlich Verkehrsführung, -infrastruktur und Kostenentwicklung für die Stadt Frankfurt sowie für den Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbevölkerung und des Naherholungsgebietes vorzulegen. Die Auswirkungen durch weitere Flächenversiegelung für das Mikroklima der Stadt Frankfurt am Main und insbesondere den stark belasteten Frankfurter Osten sind zu untersuchen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen und damit die Zunahme des PKW-und LKWverkehrs auf den hochbelasteten Straßen des Frankfurter Ostens ist zu beziffern und unter klimatologischen und schadstoffrelevanten Aspekten zu bewerten.
    • b)mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wagenplatzes eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Begründung: Die Zufahrt zu dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet ist nicht verkehrsgünstig. Die Anbindung an den ÖPNV ist lediglich eine Busanbindung. Gewerblich bedingter Verkehr würde die Autobahnabfahrten Maintal-Bischofsheim und dann die B8 mit Überfahrt Omega-Brücke oder den Ortsteil Bischofsheim oder aus westlicher Richtung die Abfahrt Bergen-Enkheim (nach Bau des Riederwaldtunnels) zur Andienung des Gewerbegebietes nutzen. Der Frankfurter Osten ist bereits ein Verkehrsschwerpunkt, der mit dem hohen Verkehrsaufkommen und den dadurch einhergehenden Umweltbelastungen jetzt schon an seiner Leistungsgrenze angekommen ist. Neue Gewerbebetriebe produzieren weitere Emissionen. Die Wohnnutzung der betroffenen Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald verlieren dadurch an Attraktivität.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2017MM 121Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 16. Juni 2017Sie sind hier
    OFOF 226/11Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 – Aufstellungsbeschluss)
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 19. Juni 2017OAOA 169Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121Anregung
  4. 16. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2066Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 13 · 19.06.2017
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung OA 169 2017 1. a) Die Vorlage M 121 wird unter Hinweis auf OA 169 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 226/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeGrüneFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung CDU

Mitdiskutieren

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