Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 – Aufstellungsbeschluss)
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vortrag des Magistrates vom 09.06.2017, M 121, wird bis zur Vorlage eines Konzeptes durch den Magistrat zurückgestellt.
- Der Magistrat wird aufgefordert,
- a)zum interkommunalen Gewerbegebiet ein schlüssiges Konzept von Maßnahmen hinsichtlich Verkehrsführung, -infrastruktur und Kostenentwicklung für die Stadt Frankfurt sowie für den Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbevölkerung und des Naherholungsgebietes vorzulegen. Die Auswirkungen durch weitere Flächenversiegelung für das Mikroklima der Stadt Frankfurt am Main und insbesondere den stark belasteten Frankfurter Osten sind zu untersuchen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen und damit die Zunahme des PKW-und LKWverkehrs auf den hochbelasteten Straßen des Frankfurter Ostens ist zu beziffern und unter klimatologischen und schadstoffrelevanten Aspekten zu bewerten.
- b)mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wagenplatzes eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Begründung: Die Zufahrt zu dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet ist nicht verkehrsgünstig. Die Anbindung an den ÖPNV ist lediglich eine Busanbindung. Gewerblich bedingter Verkehr würde die Autobahnabfahrten Maintal-Bischofsheim und dann die B8 mit Überfahrt Omega-Brücke oder den Ortsteil Bischofsheim oder aus westlicher Richtung die Abfahrt Bergen-Enkheim (nach Bau des Riederwaldtunnels) zur Andienung des Gewerbegebietes nutzen. Der Frankfurter Osten ist bereits ein Verkehrsschwerpunkt, der mit dem hohen Verkehrsaufkommen und den dadurch einhergehenden Umweltbelastungen jetzt schon an seiner Leistungsgrenze angekommen ist. Neue Gewerbebetriebe produzieren weitere Emissionen. Die Wohnnutzung der betroffenen Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald verlieren dadurch an Attraktivität.
Inhalt
Antrag vom 16.06.2017, OF 226/11
Betreff: Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss)
Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vortrag des Magistrates vom 09.06.2017, M 121, wird bis zur Vorlage eines Konzeptes durch den Magistrat zurückgestellt.
- Der Magistrat wird aufgefordert,
- a)zum interkommunalen Gewerbegebiet ein schlüssiges Konzept von Maßnahmen hinsichtlich Verkehrsführung, -infrastruktur und Kostenentwicklung für die Stadt Frankfurt sowie für den Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbevölkerung und des Naherholungsgebietes vorzulegen. Die Auswirkungen durch weitere Flächenversiegelung für das Mikroklima der Stadt Frankfurt am Main und insbesondere den stark belasteten Frankfurter Osten sind zu untersuchen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen und damit die Zunahme des PKW-und LKWverkehrs auf den hochbelasteten Straßen des Frankfurter Ostens ist zu beziffern und unter klimatologischen und schadstoffrelevanten Aspekten zu bewerten.
- b)mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wagenplatzes eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Begründung: Die Zufahrt zu dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet ist nicht verkehrsgünstig. Die Anbindung an den ÖPNV ist lediglich eine Busanbindung. Gewerblich bedingter Verkehr würde die Autobahnabfahrten Maintal-Bischofsheim und dann die B8 mit Überfahrt Omega-Brücke oder den Ortsteil Bischofsheim oder aus westlicher Richtung die Abfahrt Bergen-Enkheim (nach Bau des Riederwaldtunnels) zur Andienung des Gewerbegebietes nutzen. Der Frankfurter Osten ist bereits ein Verkehrsschwerpunkt, der mit dem hohen Verkehrsaufkommen und den dadurch einhergehenden Umweltbelastungen jetzt schon an seiner Leistungsgrenze angekommen ist. Neue Gewerbebetriebe produzieren weitere Emissionen. Die Wohnnutzung der betroffenen Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald verlieren dadurch an Attraktivität.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017MM 121Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 16. Juni 2017Sie sind hierOFOF 226/11Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 – Aufstellungsbeschluss)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2017OAOA 169Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121Anregung
- 16. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2066Nachhaltiges Konzept für das interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung CDU