Gartenfläche in Seckbach erhalten
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2065
Betreff: Gartenfläche in Seckbach erhalten Der Magistrat ist ursprünglich wegen eines Hinweises, dass im Gebäude auf dem Grundstück In den Zeuläckern 1 Kellerräume illegal zu Wohnzwecken genutzt würden, auf die Liegenschaft aufmerksam geworden. Im Zuge der daraufhin durchgeführten Überprüfung wurde dies bestätigt. Darüber hinaus wurden weitere ungenehmigte Veränderungen am Gebäude bzw. an der Liegenschaft festgestellt, unter anderem auch das Fehlen der drei Stellplätze. Bei diesen handelt es sich um baurechtlich notwendige Stellplätze, die Voraussetzung für die seinerzeitige Erteilung der Baugenehmigung für das Wohnhaus waren. Sowohl nach damaliger als auch nach heutiger Rechtslage sind Stellplätze nach der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Stellplatzsatzung zwingende Genehmigungsvoraussetzung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die aktuellen Nutzer tatsächlich über Kraftfahrzeuge verfügen oder nicht. Denn dies kann sich jederzeit ändern. Im Übrigen waren die Stellplätze bei Erbauung des Gebäudes auch hergestellt worden und wurden offensichtlich erst nachträglich entfernt. Verantwortlich für die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands der Liegenschaft ist der aktuelle Eigentümer unabhängig davon, wer den rechtswidrigen Zustand tatsächlich herbeigeführt hat. Dies vorangestellt kann der Magistrat berichten, dass inzwischen ein Bauantrag vorliegt, mit dem der Grundstückseigentümer die erfolgten Veränderungen nachträglich genehmigen lassen möchte. In diesem Zusammenhang finden auch Gespräche über Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der Stellplätze statt. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Stellplätze finanziell abzulösen oder auch an anderer Stelle nachzuweisen. Der Magistrat berät und unterstützt den Eigentümer hierbei im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Derzeit wird eine Verlegung der Stellplätze in den Vorgarten im Hinblick auf die Belange der Verkehrssicherheit geprüft. Hierzu sind Abstimmungen unter den betroffenen Fachämtern erforderlich, die derzeit noch andauern. Sollte eine Verlegung letztendlich nicht oder nur teilweise möglich sein, besteht für den Eigentümer immer noch die Möglichkeit, die nicht hergestellten Stellplätze finanziell abzulösen. Die Summe kann dann zur Herstellung von Fahrradwegen und Angeboten des ÖPNV verwendet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2017OFOF 199/11Gartenfläche in Seckbach erhaltenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. Mai 2017OAOA 159Gartenfläche in Seckbach erhaltenAnregung
- 16. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2065Gartenfläche in Seckbach erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab