Gartenfläche in Seckbach erhalten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 22.05.2017, OA 159 entstanden aus Vorlage: OF 199/11 vom 04.05.2017
Betreff: Gartenfläche in Seckbach erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in seinem Rahmen liegenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um mit dem Eigentümer der Liegenschaft "In den Zeuläckern 1" zu einer gütlichen Einigung bezüglich der nicht erfolgten Stellplatzablöse zu gelangen. Ziel dabei ist es, den vorhandenen Garten zu erhalten.
Begründung: In verschiedensten Medien wurde berichtet, dass die Bauaufsicht verlangt, auf dem Grundstück "In den Zeuläckern 1" einen hauseigenen Garten in drei Pkw-Stellplätze umzuwandeln, da dies von der Stellplatzsatzung vorgesehen sei. Das Haus und der Garten stehen seit mehreren Jahrzehnten. Die Stellplatzsatzung hingegen bezieht sich explizit auf die Herstellung von Gebäuden oder Wohnungen, also auf Neubauten. Der jetzige Eigentümer, dem das Gebäude seit den Achtzigerjahren gehört, musste davon ausgehen, dass alle Auflagen und Genehmigungen erfüllt waren und er nicht für Vorgänge aus der Vergangenheit haftbar gemacht wird. Die betroffenen Hausbewohner sind entrüstet, denn sie sind vorbildlich mit dem Fahrrad und dem ÖPNV unterwegs, verzichten auf Autos und brauchen somit keine Parkplätze. Es ist absolut nicht zeitgemäß, dass jedes grüne Fleckchen Autos weichen muss. Für das Stadtklima ist es wichtig, dass man jahrelang bestehendes Grün erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2017OFOF 199/11Gartenfläche in Seckbach erhaltenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. Mai 2017Sie sind hierOAOA 159Gartenfläche in Seckbach erhaltenAnregung
- 16. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2065Gartenfläche in Seckbach erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme)