Gartenfläche in Seckbach erhalten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hin, von der Forderung nach einer Umwandlung von Gartenfläche in PKW-Stellplätze bzw. der Stellplatzablöse für die Liegenschaft An den Zeuläckern 1 in Seckbach abzusehen. Er setzt sich dafür ein, den seit dem Bau des Hauses vorhandenen Garten zu erhalten. Begründung: In verschiedensten Medien wurde berichtet, dass die Bauaufsicht verlangt, auf dem Grundstück An den Zeuläckern 1 einen hauseigenen Garten in drei Auto-Stellplätze umzuwandeln, da dies von der Stellplatzsatzung vorgesehen sei. Das Haus und der Garten stehen seit mehreren Jahrzehnten. Die Stellplatzsatzung hingegen bezieht sich explizit auf die Herstellung von Gebäuden oder Wohnungen, also auf Neubau. Der jetzige Eigentümer, dem das Gebäude seit den achtziger Jahren gehört, musste davon ausgehen, dass alle Auflagen und Genehmigungen erfüllt waren und er nicht für Vorgänge aus der Vergangenheit haftbar gemacht wird. Die betroffenen Hausbewohnenden sind entrüstet, denn sie sind vorbildlich mit dem Fahrrad und dem ÖPNV unterwegs, verzichten auf Autos und brauchen somit keine Parkplätze. Es ist absolut nicht zeitgemäß, dass jedes grüne Fleckchen Autos weichen muss. Für das Stadtklima ist es wichtig, dass man jahrelang bestehendes Grün erhält.
Inhalt
Antrag vom 04.05.2017, OF 199/11
Betreff: Gartenfläche in Seckbach erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hin, von der Forderung nach einer Umwandlung von Gartenfläche in PKW-Stellplätze bzw. der Stellplatzablöse für die Liegenschaft An den Zeuläckern 1 in Seckbach abzusehen. Er setzt sich dafür ein, den seit dem Bau des Hauses vorhandenen Garten zu erhalten.
Begründung: In verschiedensten Medien wurde berichtet, dass die Bauaufsicht verlangt, auf dem Grundstück An den Zeuläckern 1 einen hauseigenen Garten in drei Auto-Stellplätze umzuwandeln, da dies von der Stellplatzsatzung vorgesehen sei. Das Haus und der Garten stehen seit mehreren Jahrzehnten. Die Stellplatzsatzung hingegen bezieht sich explizit auf die Herstellung von Gebäuden oder Wohnungen, also auf Neubau. Der jetzige Eigentümer, dem das Gebäude seit den achtziger Jahren gehört, musste davon ausgehen, dass alle Auflagen und Genehmigungen erfüllt waren und er nicht für Vorgänge aus der Vergangenheit haftbar gemacht wird. Die betroffenen Hausbewohnenden sind entrüstet, denn sie sind vorbildlich mit dem Fahrrad und dem ÖPNV unterwegs, verzichten auf Autos und brauchen somit keine Parkplätze. Es ist absolut nicht zeitgemäß, dass jedes grüne Fleckchen Autos weichen muss. Für das Stadtklima ist es wichtig, dass man jahrelang bestehendes Grün erhält.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2017Sie sind hierOFOF 199/11Gartenfläche in Seckbach erhaltenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. Mai 2017OAOA 159Gartenfläche in Seckbach erhaltenAnregung
- 16. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2065Gartenfläche in Seckbach erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme