Herstellung angemessener Klassenräume in der Münzenbergerschule
Zusammenfassung
Die Münzenbergerschule benötigt eine grundlegende Sanierung und räumliche Erweiterung, um den aktuellen pädagogischen Standards gerecht zu werden und den zukünftigen Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung zu erfüllen. Der Magistrat plant die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Münzenbergerschule ist eine 4-zügige Grundschule und wird auch zukünftig prognostiziert eine stabile Vierzügigkeit aufweisen.
Sie verfügt außerdem über eine Früh- und Ganztagsbetreuung mit Essensversorgung. Aktuell kann die Münzenbergerschule in den vorhandenen Räumen den Bedarf einer 4- zügigen Grundschule nicht vollständig abbilden. Die Gebäude A, B, C und E stammen aus den Jahren 1960 -
1963.
In Bauteil B und C wurden aufgrund der vorhandenen Feuchtigkeitsschäden die Räume im Untergeschoss außer Betrieb gesetzt. Um die fehlenden Räume zumindest kurzfristig teilweise zu kompensieren, wurden bereits 2019 Container gestellt.
Um eine Beschulung nach aktuellem pädagogischen Standard zu ermöglichen und unter Berücksichtigung des zum Schuljahr 2026/2027 entstehenden Rechtsanspruchs auf Grundschulkindbetreuung bedarf es einer grundsätzlichen Sanierung und räumlichen Erweiterung der Münzenbergerschule.
Der Magistrat ist dabei, die Planung bis zur Bau- und Finanzierungsvorlage inklusive Kostenberechnung für die Sanierung und Erweiterung der Münzenbergerschule vorzubereiten.
Ein konkreter zeitlicher Rahmen kann noch nicht benannt werden.
Er wird dem Ortsbeirat 10 und der Schulgemeinde die Pläne vorstellen, wenn sie finalisiert sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2022 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3086 — Direktanregung vom 8. November 2022.