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Geothermie-Fern-/Nahwärmenetz für Harheim

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Eigentümer:in des Brunnens zu bitten, eine unabhängige Messung durch das HLNUG durchführen zu lassen, da keine Erkenntnisse zur Eignung für die Geothermienutzung vorliegen. Dies soll als Grundlage für eine mögliche Machbarkeitsstudie dienen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Dem Magistrat liegen keine Erkenntnisse zur möglicherweise besonderen Eignung für die Geothermienutzung in der Gemarkung Harheim vor. Daher wurden diese bei dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) angefragt.

Das HLNUG verfügt über das Schichtenverzeichnis und den Ausbauplan (5818/4555) aus dem hervorgeht, dass im Jahr 1985 von Wilhelm Friedrich Weiler ein Brunnen mit einer Tiefe von 100 m erschlossen wurde.

Mitarbeiter:innen des HLNUG, die sich seit vielen Jahren mit der Mineralwassergewinnung im Wetteraukreis und somit dem Umfeld von Bad Vilbel beschäftigt haben, halten es für sehr unwahrscheinlich, dass der Brunnen tatsächlich ein Thermalwasser (d. h. mit mindestens 20 °C) erschlossen hat. Die Mineralwässer um Bad Vilbel sind alle keine Thermalwässer. Unmittelbar östlich der Nidda (Berkersheim) gibt es mehrere Mineralwasserbrunnen der Fa. Hassia, die bei ähnlicher Tiefe ein artesisch gespanntes und kaltes Wasser erschließen.

Seitens des HLNUG wurden mehrere erfolglose Anläufe unternommen, an vorhandene Temperaturdaten des entsprechenden Brunnens zu gelangen oder eine entsprechende Messung durchzuführen. Es wird daher vorgeschlagen, in einem ersten Schritt die Eigentümer:in des Brunnens zu bitten, eine unabhängige Messung durch das HLNUG durchführen zu lassen. Auf Grundlage dieser Daten sowie unter Berücksichtigung des bedeutsamen Mineralwasservorkommens um Bad Vilbel herum, könnten Überlegungen zu einer möglichen Machbarkeitsstudie angestellt werden.

Dem Klimareferat ist die Eigentümer:in des Brunnens nicht bekannt. Sofern der Ortsbeirat die Eigentümer:in ermitteln kann, bietet das Klimareferat an, den Kontakt zwischen Eigentümer:in und HLNUG herzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. April 2023BB 154Bausteine für den Klimaschutz hier: Ein kommunaler Klimaschutzbericht für FrankfurtMagistratsbericht
  2. 19. Juni 2023OFOF 152/14GeothermieFern/Nahwärmenetz für HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 3. Juli 2023OMOM 4169GeothermieFern/Nahwärmenetz für HarheimDirektanregung
  4. 6. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 2044Geothermie-Fern-/Nahwärmenetz für Harheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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