Geothermie-Fern-/Nahwärmenetz für Harheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 schlägt vor, eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Geothermie-Fernwärmenetzes in Harheim durchzuführen. Dies basiert auf früheren Untersuchungen, die eine besondere Eignung der Region für die Geothermie-Nutzung zeigen. Ziel ist eine CO2-neutrale und kostengünstige Wärmeversorgung.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Erkenntnisse zur möglicherweise besonderen Eignung für die Geothermie (= Erdwärme)-Nutzung in der Gemarkung Harheim vorliegen. Der Ortsbeirat regt eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Fernwärmenetzes für den Stadtteil an.
Begründung
Bereits in den 1980er-Jahren wurden in Harheim Versuchsbohrungen zur möglichen Gewinnung von Thermalwasser durchgeführt. Als Nebenerkenntnis der damaligen Untersuchung ergab sich, dass zunächst die Oberflächentemperatur des Bodens in Harheim höher ist als an anderen vergleichbaren Standorten. Weiterhin konnte im Rahmen der Untersuchungen gezeigt werden, dass in Harheim schon in weit geringerer Tiefe (nämlich ab 300 Metern) über 40 Grad Celsius warmes Wasser vorliegt als in den im Magistratsbericht B 154 vom 11.04.2023 genannten 800 Metern (Forschungsbohrung Rebstockbad). Harheim könnte sich daher besonders für diese Form der CO2-neutralen und kostengünstigen Wärmeversorgung eignen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2023BB 154Bausteine für den Klimaschutz hier: Ein kommunaler Klimaschutzbericht für FrankfurtMagistratsbericht
- 19. Juni 2023OFOF 152/14GeothermieFern/Nahwärmenetz für HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4169GeothermieFern/Nahwärmenetz für HarheimDirektanregung
- 6. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2044Geothermie-Fern-/Nahwärmenetz für HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats