Erprobung von Ladebordsteinen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Erprobung von Ladebordsteinen abgelehnt, da die Stadt Frankfurt am Main keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen plant. Im Gegensatz dazu investiert die Stadt Köln in solche Infrastrukturen. Der Magistrat wird Anträge von gewerblichen Anbietern prüfen, sobald diese vorliegen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen, da die Stadt Frankfurt am Main gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen plant und errichtet. Im Gegensatz dazu investiert die Stadt Köln - auf die sich der Ortsbeirat in der Anregung bezieht - selbst in Ladeinfrastruktur.
Wenn gewerbliche Anbieter von E-Ladeinfrastruktur einen entsprechenden Antrag zur Erprobung stellen, wird der Magistrat diesen - auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Einbauten - prüfen. Aktuell liegen keine Anträge für die Installation von Ladebordsteinen vor.
Die Mainova AG, die sich neben anderen Marktteilnehmern am Ausbau der Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main engagiert, teilte mit, dass sie den möglichen Einsatz von Bordstein-Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main bewerten wird, sobald für das Pilotprojekt in Köln belastbare Erkenntnisse über das System vorliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2023OFOF 827/5Erprobung von LadebordsteinenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juni 2023OMOM 4120Erprobung von LadebordsteinenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2017Erprobung von LadebordsteinenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab