Erprobung von Ladebordsteinen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert die Stadtregierung auf, ein Pilotprojekt zur Erprobung von Ladebordsteinen für Elektroautos zu starten. Dies soll die Akzeptanz und die Vorteile der neuen Ladeinfrastruktur testen. Das Projekt wird als attraktives Angebot für Elektromobilität in Frankfurt angesehen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, für den Ortsbezirk 5 ein Pilotprojekt für Ladebordsteine für Elektroautos zu starten.
Begründung
In Köln wird gemeinsam mit der Rheinmetall AG und der TankE GmbH ein Pilotprojekt zur Installation von Bordstein-Ladeinfrastruktur an öffentlichen Straßen gestartet. Die von Rheinmetall entwickelten Ladebordsteine sollen dort an zwei Standorten im Stadtgebiet ausprobiert werden, um die Akzeptanz sowie die städtebaulichen und gestalterischen Vorteile zu testen. Der Beginn des Pilotprojekts ist für den Sommer 2023 geplant. Die Ladebordsteine sind für das Laden mit Wechselstrom bis zu 22 kW ausgelegt. Durch Integration der Ladeelektronik in einem Bordstein wird dieser faktisch zur Ladesäule, aber ohne deren üblichen Platzbedarf. Die Technik wird in einer waagerechten Einheit verbaut, die anstelle einer Bordsteinkante in den Gehweg integriert werden kann. Elektrofahrzeuge sollen sich direkt am Bordstein laden lassen, ohne lange Kabel über Gehwege legen zu müssen, die als Stolperfallen gefährlich werden könnten. Das vorbezeichnete Pilotprojekt sollte auch in Frankfurt als attraktives Angebot für Elektromobilität durchgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2023OFOF 827/5Erprobung von LadebordsteinenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4120Erprobung von LadebordsteinenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2017Erprobung von LadebordsteinenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats