Angst vor Mietervertreibung durch teure Wohnungssanierung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1984
Betreff: Angst vor Mietervertreibung durch teure Wohnungssanierung Zu den Fragen 1 und 2: Dem Magistrat ist zur Lersnerstr. 7 kein Bauvorhaben bekannt. Es wurden hierzu weder ein Bauantrag eingereicht noch Beratungsgespräche durchgeführt. Zu Frage 3: Der Magistrat verfügt über keine entsprechenden Instrumente. Zur allgemeinen Information aus dem Bereich des Zivilrechts kann mitgeteilt werden, dass Mieterhöhungen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen auf jährlich 11% der Modernisierungskosten, die auf die Wohnung entfallen, begrenzt sind. Drittmittel (z.B. Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten) sowie (ersparte) Instandhaltungskosten sind ggf. zuvor in Abzug zu bringen. Mieter/innen, für die die zu erwartende Mieterhöhung eine besondere Härte darstellt, können diesen Härteeinwand dem Vermieter entgegenhalten. Zu Frage 4: Die aufgeführten Instrumente können - soweit verfügbar - positive Auswirkungen für die Mieter/innen entfalten. Zu Frage 5: Für die Liegenschaft Lersnerstraße 7 gilt derzeit keine Milieuschutzsatzung, so dass weder die Ausübung des Vorkaufsrechts in Betracht kommt noch ein Bauantrag versagt werden könnte, wenn der allgemein übliche Standard von Mietwohnungen überschritten wird oder durch Grundrissänderungen weit überdurchschnittliche Wohnraumgrößen entstehen. Die Lersnerstraße liegt zwar in einem Gebiet, für das die Aufstellung der Milieuschutzsatzung E 50 Nordend III beschlossen wurde. Die jetzt vorliegenden gutachterlichen Untersuchungen zur Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und des Wohnungsbestandes haben allerdings ergeben, dass der räumliche Geltungsbereich der Satzung E 50 angepasst werden muss. Für den Bereich der Lersnerstraße wurde festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Milieuschutzsatzung nicht vorliegen. Somit werden voraussichtlich die oben beschriebenen Instrumente des Vorkaufsrechts und der Milieuschutzprüfung auch zukünftig nicht für die Lersnerstraße 7 anwendbar sein. Zu Frage 6: Die angepasste Erhaltungssatzung E 50 Nordend-Mitte wird zusammen mit fünf weiteren Milieuschutzsatzungen in Kürze in den Beschlussgang gebracht. Mit einem Inkrafttreten ist nach derzeitigem Stand Ende 2018/ Anfang 2019 zu rechnen. Zu Frage 7. Den Mieter/innen der Lersnerstr 7 wird empfohlen, Rechtsrat einzuholen. Die Mietrechtliche Beratung im Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67-69, 60322 Frankfurt am Main berät Frankfurter Bürgerinnen und Bürger kostenfrei in mietrechtlichen Angelegenheiten, deren Einkommen zurzeit 2150,- € für den Haushaltsvorstand zuzüglich 650,- € für jeden weiteren Haushaltsangehörigen netto monatlich nicht überschreitet und soweit sie nicht anderweitig mietrechtlich beraten/vertreten werden (z. B. durch einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin). Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer 069/212- 40046 möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2018OFOF 481/3Angst vor Mietervertreibung durch teure WohnungssanierungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juni 2018VV 926Angst vor Mietervertreibung durch teure WohnungssanierungAnfrage
- 8. Oktober 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1984Angst vor Mietervertreibung durch teure WohnungssanierungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab