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Feuerwehreinfahrt in der Pariser Straße sichern

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1979

Betreff: Feuerwehreinfahrt in der Pariser Straße sichern Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden konnte, stellt die Beschilderung der Feuerwehrzufahrt auf Höhe der Liegenschaft Pariser Straße 66 aufgrund des fehlenden Siegels der Branddirektion keine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt dar. Dementsprechend besteht derzeit kein Haltverbot nach § 12 I Nr. 5 (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Somit können keine straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen ergriffen werden. Zunächst muss der Eigentümer die Feuerwehrzufahrt durch die Branddirektion amtlich kennzeichnen lassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2019OFOF 1000/1Feuerwehreinfahrt in der Pariser Straße sichernOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 20. August 2019OMOM 4945Feuerwehreinfahrt in der Pariser Straße sichernDirektanregung
  3. 28. Oktober 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1979Feuerwehreinfahrt in der Pariser Straße sichern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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