Umgestaltung des Harheimer Friedhofes
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1978
Betreff: Umgestaltung des Harheimer Friedhofes Der Magistrat begrüßt den Vorschlag des Ortsbeirates 14 auf dem Friedhof in Harheim eine naturnahe Gestaltung in Form einer Blumenwiese anzulegen. Das Grünflächenamt wird im Frühjahr 2020 die Flurstücke 571/2, 518/1 und 519/2 sowie einen kleinen Teil der in der Anregung genannten Flurstücke in eine Blumen- und Gräserwiese umwandeln, um wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt zu schaffen (siehe beigefügte Anlage). Bankplätze innerhalb dieses Areals wird es zunächst nicht geben, da in der Nähe bereits Bänke installiert sind. Ob weitere Bäume nachgepflanzt werden können, wird das Grünflächenamt prüfen. Weiterhin wäre es denkbar, gemeinsam mit einem Imker Bienenstöcke aufzustellen. Der verbleibende Teil der Flurstücke 495/2, 495/3, 495/4, 496, 497, 498, 499, 500, 501 und 502 wird weiterhin als Schafweide genutzt und steht daher nicht als freie Fläche zur Verfügung. Anlage 1 (ca. 196 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2019OFOF 187/14Umgestaltung der Harheimer Friedhofserweitungsfläche in eine parkähnliche VerweilstätteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. August 2019OMOM 4948Umgestaltung des Harheimer FriedhofesDirektanregung
- 28. Oktober 2019Sie sind hierSTST 1978Umgestaltung des Harheimer FriedhofesStellungnahme
- 5. April 2023OFOF 134/14Baumpflanzungen auf der FriedhofserweiterungsflächeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2023OMOM 3829Baumpflanzungen auf der FriedhofserweiterungsflächeDirektanregung
- 24. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 207 WochenSTST 1555Baumpflanzungen auf der FriedhofserweiterungsflächeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab