Umgestaltung des Harheimer Friedhofes
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Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4948 entstanden aus Vorlage: OF 187/14 vom 03.08.2019
Betreff: Umgestaltung des Harheimer Friedhofes Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der noch freien Friedhofserweiterungsfläche ein kleiner Park zum Verweilen und Gedenken sowie ein Baumhain angelegt werden kann. Hierbei handelt es sich um die von der Stadt hierfür angekauften Flächen 495/2, 495/3, 495/4, 496, 497, 498, 499, 500, 501 und 502. Die genannten Flurstücke sind bereits mit einer Umzäunung eingegrenzt.
Begründung: Die Friedhofskultur hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt, bis hin zu vermehrter Nutzung als Gedenk- und Kommunikationsraum. Um der Bevölkerung die Option zu geben, beantragt der Ortsbeirat zu prüfen, ob ein entsprechendes Areal auf dem Harheimer Friedhof geschaffen werden kann. Außerdem kann durch eine naturnahe Gestaltung, z. B. das Anlegen einer Blumenwiese und die Erweiterung des Baumbestands, die Fläche ökologisch aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2019OFOF 187/14Umgestaltung der Harheimer Friedhofserweitungsfläche in eine parkähnliche VerweilstätteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. August 2019Sie sind hierOMOM 4948Umgestaltung des Harheimer FriedhofesDirektanregung
- 28. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1978Umgestaltung des Harheimer FriedhofesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats