Baumpflanzungen auf der Friedhofserweiterungsfläche
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 fordert den Magistrat auf, über die Machbarkeit von Baumpflanzungen auf der Friedhofserweiterungsfläche zu berichten und die Möglichkeit von Baumpatenschaften zu prüfen. Dies soll die Pflege neuer Bäume erleichtern und Bürgern die Möglichkeit geben, sich aktiv einzubringen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die in der Stellungnahme ST 1978 aus dem Jahr 2019 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Machbarkeit zur Pflanzung weiterer Bäume auf der Friedhofserweiterungsfläche ergeben hat.
Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob das Modell einer Baumpatenschaft für neu gepflanzte Bäume hier Anwendung finden könnte.
Begründung
Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 28.10.2019, ST 1978, angekündigt, dass das Grünflächenamt prüfen wird, ob auf der Friedhofserweiterungsfläche weitere Bäume angepflanzt werden können. Da der Ortsbeirat bis dato dazu noch keine Informationen hinsichtlich der Machbarkeit erhalten hat, bittet er hiermit, dies nochmal zu prüfen. Eventuell ließe sich zur Pflege neuer Bäume auch eine Baumpatenschaft einrichten, um den Personalaufwand für das Grünflächenamt zu reduzieren und interessierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend einzubringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2019STST 1978Umgestaltung des Harheimer FriedhofesStellungnahme
- 5. April 2023OFOF 134/14Baumpflanzungen auf der FriedhofserweiterungsflächeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2023Sie sind hierOMOM 3829Baumpflanzungen auf der FriedhofserweiterungsflächeDirektanregung
- 24. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 195 WochenSTST 1555Baumpflanzungen auf der FriedhofserweiterungsflächeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats