Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt den Handlungsbedarf im Bereich der E-Scooter-Nutzung an und plant die Erstellung eines Auflagenkatalogs sowie einer Sondernutzungserlaubnis. Ziel ist es, die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum zu regeln und gefährliche Situationen durch wildes Abstellen zu vermeiden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stimmt dem Ortsbeirat zu, dass rund um das Thema E-Scooter Handlungsbedarf besteht und erarbeitet derzeit in ämterübergreifender Abstimmung die Sondernutzungserlaubnis und einen Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Ziel ist es, noch 2021 den Gremien einen entscheidungsreifen Vorschlag vorzulegen. Unter anderem sollen das "wilde" Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum verhindert und damit gefährliche Situationen vorgebeugt werden. Die Ausweisung von Stellflächen kann erst nach Abstimmung des Auflagenkatalogs für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum erfolgen. Generell gilt, dass sofern Abstellflächen auf Gehwegen ausgewiesen werden, eine Mindestrestgehwegbreite von 1,5 Meter verbleiben muss. Im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), unter die auch E-Scooter fallen, ist auch die Ausweisung von Stellflächen auf der Fahrbahn oder im Seitenstreifen vorstellbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2021OFOF 68/5Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 11. Juni 2021OMOM 322Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 25. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1977Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab