Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5 zu prüfen und auszuweisen. Dies soll dazu beitragen, die Nutzung von Gehwegen als Abstellflächen zu unterbinden und die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 5 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter im Straßenraum ausgewiesen zu werden, damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann.
Begründung
Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 5 sind für viele Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2021OFOF 68/5Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 11. Juni 2021Sie sind hierOMOM 322Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1977Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats