Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 5 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden, damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann.
Begründung
Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raums im Ortsbezirk 5 sind für viele Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2021Sie sind hierOFOF 68/5Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 11. Juni 2021OMOM 322Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1977Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme